Umbau der Haltestellen für das Projekt "Der 800er" - Montage von Bahnsteigerhöhungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Keßlerstraße 29
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Jena GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 3641/688-340
Fax: +49 3641/688-345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Haltestellen für das Projekt "Der 800er" - Montage von Bahnsteigerhöhungen
Umbau der Haltestellen für das Projekt "Der 800er" - Montage von Bahnsteigerhöhungen
Jena
Das Ein- und Aussteigen in die Straßenbahn erfolgt nicht immer ebenerdig bzw. stufenlos.
Die Jenaer Nahverkehr GmbH beabsichtigt deshalb, ab März 2023 bis Oktober 2023 mehrere Straßenbahnhaltestellen mit insgesamt 66 partiellen Bahnsteigerhöhungen auszustatten.
Die partielle Bahnsteigerhöhung ist als Einstiegshilfe an diesen Straßenbahnhaltestellen, aufgrund der nötigen Bahnsteighöhe von 250 mm über Schienenoberkante, im Bereich der ersten Sänfte nach dem führenden Fahrerstand der Straßenbahn vorgesehen. Somit wird ein barrierefreies Einsteigen nach DIN 18040-3 in die Straßenbahn ermöglicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau der Haltestellen für das Projekt "Der 800er" - Montage von Bahnsteigerhöhungen
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/57332-1254
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.