Neubau der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe - Objektplanung gem. § 34 HOAI (LPH 1-3 sowie optional LPH 4-6 und 7-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 196233-2017
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 13
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Stöckmann
E-Mail:
Telefon: +49 482169-544
Fax: +49 482169-476
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe - Objektplanung gem. § 34 HOAI (LPH 1-3 sowie optional LPH 4-6 und 7-9
Itzehoe
Grundaussage / Zielstellung / Umfang
Der Landkreis Steinburg beabsichtigt, den Standort seiner Verwaltung in einem zentral gelegenen Quartier in Itzehoe weiterzuentwickeln und größtenteils neu zu bebauen. Ziel ist ein harmonisch-spannungsreiches Gebäudeensemble aus Bestands- und Neubauten, Plätzen und Wegebeziehungen, das zeitgemäßen und zukünftigen Ansprüchen an einen dienstleistungsorientierten und bürgernahen Verwaltungsstandort genügen soll. Das Investitionsvolumen beträgt rd. 22Mio€ BRUTTO (KG 300+400) für rd. 10.100qm Bruttogrundfläche.
Leitidee: 2016 wurde ein zweistufiger städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ergebnis ist eine als „Leitidee“ benannte Grundfigur, die Quantitäten, Raumbeziehungen, Stadtbildverträglichkeit , Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit transportieren und Orientierung geben soll.
Stadtraum / Denkmalpflege: Das Quartier zwischen Viktoriastraße, Poststraße, Karlstraße und Bahnhofstraße liegt am Rand des als Stadtkern geltenden Bereichs und ist von Blockrandbebauung geprägt. Kern der Verwaltungsliegenschaften ist das Kulturdenkmal Historisches Landratsamt. Es wirkt identitätsbildend für die Institution Kreis Steinburg, prägt die Viktoriastraße und ist einer der Ausgangspunkte für die Ausweisung der gesamten Straße als Ensemble mit besonderem Wert (2016). Ggf.fallen hieran angrenzende Gebäudeteile unter die Vorgabe des Denkmalschutzgesetzes.Gefordert wird ein grundsätzlich bewusster Umgang mit räumlichen Bezügen, Proportionen und Gewichtungen, Gliederungen der Baukörper, Fassadengliederungen und -materialien, vertikalen und horizontalen Oberflächenstrukturen und Farben.
Entwurf / Programm: Planungsgegenstand ist die Objektplanung in Anlehnung an die Leitidee. Rd. 10.100 m² BGF Neubaufläche sind im Quartier im Einzugsbereich des Kulturdenkmals „historisches Landratsamt“ zu errichten bzw. dort anzuschließen.
Ein Raumprogramm soll sowohl auf die entstehenden Neubauflächen als auch auf weitgehend unveränderliche Bestandsgebäude (historisches Landratsamt und Hofanbau) angewendet werden. Ziel ist, Gebäude mit flexiblen Raumsystemen zu entwickeln, die verschiedene Szenarien der Büro- sowie alternative Nachnutzungen (z. B. freiberufliches Gewerbe, Wohnen) ermöglichen und entsprechende Wandlungsfähigkeit bieten. Modulare Strukturen (z.B. Achsenraster, Elementierungen, Hohlraumböden) sollen das Potential unterschiedlicher Grundrissbildungen sichern. Grundsätzlich ist die Typologie des Kombibüros anzuwenden. Ausgehend von Analysen zu Ablauforganisation und Wirtschaftlichkeit soll ein prinzipieller Mustergrundriss mit einer lichten Tiefe von rd. 14m Entwurfsgrundlage sein. Zentrale Erschließungsbereiche sind neu zu entwickeln.
Technik / Konstruktion: Das Ziel ist die Errichtung zeitgemäßer, wirtschaftlicher und zukunftssicherer Gebäude. Die Primärstruktur (Aussenwände, Fassaden, Geschossdecken, Stützen, Treppenhäuser, Schächte für Aufzüge, Haustechnik..) muss wirtschaftlich, belastbar und dauerhaft sein. Veränderliche, der jeweiligen Grundrisstypologie folgende Strukturen (Trennwände, Unterdecken, Hohlraumböden) bilden die Nutzungsoberflächen und haben Anforderungen an Akustik, Ästhetik, etc. zu erfüllen. Es sind vorzugsweise (innovative) Konstruktionen mit hohem Vorfertigungsgrad einzusetzen. Es ist von Tiefgründungen auszugehen.
Energie: Aufgabe ist es, ein nutzungsgerechtes Haustechnikkonzept zu entwickeln, das Anforderungen der Neubauten und Bestandsbauten zusammenführt. Lösungen müssen wirtschaftlich in Bau und Betrieb sowie nachhaltig im Hinblick auf zukünftige Erweiterungen oder Reduzierungen der Liegenschaften sein.
Baubetrieb: Die Funktion der Kreisverwaltung ist aufrecht zu erhalten und die Belastung der Mitarbeiter und umgebender Wohnbebauung gering zu halten.
Öffentlichkeit: Die im vorgeschalteten städtebaulichen Wettbewerbsverfahren etablierte Praxis der aktiven Bürgerbeteiligung und -information soll in der Objektplanungsphase fortgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe - Objektplanung gem. § 34 HOAI (LPH 1-3 sowie optional LPH 4-6 und 7-9
Postanschrift: Karlstraße 13
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524 Itzehoe
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 482169544
Fax: +49 482169476
Internet-Adresse: www.steinburg.de
Postanschrift: Hochallee 14
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese Unterlagen sind unter der folgenden Adresse herunterzuladen:
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten und unterschriebenem Bewerbungsbogen /Teilnahmebogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen / Teilnahmebogen und die Vordrucke sind an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Die Unterlagen sind nur mit der originalen Unterschrift (keine Scans, Kopien o. ä.) eines Unterschriftsberechtigten Vertreters des Wirtschaftsteilnehmers gültig.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Bewerbung und dazugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Bekanntmachung sowie Vergabeunterlagen finden Sie unter der folgenden Adresse:
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail.
Fragen zu diesem Vergabeverfahren und den Unterlagen sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, unter Beachtung der Fristanforderungen, d. h. spästestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Betreff "Kreis Steinburg Kreishaus" an den unter Ziffer I.1. benannten Ansprechpartner zu richten.
Fragen und Antworten werden während der Bewerbungsphase in anonymisierter Form auf der oben angegebenen Homepage regelmäßig veröffentlicht. Die Bewerber haben sich regelmäßig unter der genannten Homepage über aktuellen Fragen / Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu informieren.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Mit der Angebotsaufforderung wird den Bewerbern eine Aufgabenstellung zur Einreichung einer Arbeitsprobe zugesandt. Die Arbeitsprobe wird pauschal mit einem Nettobetrag von 2.400,-€ vergütet und ist mit den Angebotsunterlagen und der Beantwortung der Fragen zu einem in der Angebotsaufforderung benannten Termin einzureichen.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsanforderung 29 KW 2017;
Einreichung der Honorarangebote, der Arbeitsproben und der Beantwortung der Fragen 34. KW 2017;
Verhandlungsgespräche 38 KW 2017
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0431-988-4640
Fax: +49 0431-988-4702
In Bezug auf die Rechtsschutzmöglichkeiten von Bietern gelten die §§ 155 ff. GWB.
Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
In Bezug auf Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gilt nach § 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Konzessionsgeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0431-988-4640
Fax: +49 0431-988-4702
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Itzehoe
Neubau der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe - Objektplanung gem§ 34 HOAI LPH 1-3 optional LPH 4-6 und LPH 7-9
Postanschrift: Karlstraße 13
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Erstellung von Flucht- und eine wiederholte Überarbeitung der Brandschutzplanung, die Aufgrund veränderter Planungen erforderlich wurde.
Es handelt sich um die Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, aufgrund von erforderlichen Planungsänderungen. Die Änderungen der Planungen waren nicht vorhersehbar aber erforderlich. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Maßnahme, es bleibt weiterhin bei dem Charakter „Neubau eines Verwaltungsgebäudes“.