03105 E 0001 Neubau Landespolizei "Am Tännig", 23 D 0254 Objektplanung Gebäude Lph. 3-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 23 D 0254
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kasernstraße 4
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951/9530-0
Fax: +49 951/9530-2999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
03105 E 0001 Neubau Landespolizei "Am Tännig", 23 D 0254 Objektplanung Gebäude Lph. 3-8
Maßnahmennummer: 03105 E 0001
Maßnahmenbezeichnung: Neubau Landespolizei "Am Tännig"
Vergabenummer: 23 D 0254
Leistungsbild: Grundleistungen und Besondere Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude nach §§ 33-37 HOAI. Leistungsphasen 3-8 in Honorarzone 4.
Der Freistaat Bayern plant auf dem Gelände "Am Tännig" im Süden Bambergs zwischen der Bahnlinie und der B22 bzw. Berliner Ring einen Neubau für die Landespolizei Bamberg. Die ca. 3.700 m2 Nutzfläche verteilen sich auf zwei Dienststellen der Polizeiinspektion Bamberg-Land und Verkehrspolizeiinspektion und ein Zentrum für polizeiliches Einsatztraining mit Raumschießanlage. Weiterhin ist ein Nebengebäude mit Polizeihof für die Unterbringung der Dienstfahrzeuge erforderlich.
96050 Bamberg
Siehe FB II.22_Aufgabenbeschreibung.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen gemäß Vertrag mit Anlagen:
Beauftragung (mit Vertragsschluss) : Lph. 3 bis 4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
03105 E 0001 Neubau Landespolizei "Am Tännig", 23 D 0254 Objektplanung Gebäude Lph. 3-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 23 D 0254
Postanschrift: Schillerstraße 9a
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote , schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Kasernstraße 4
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: +49 951/9530-0
Fax: +49 951/9530-2999