Polder Löbnitz, Los V - Ringdeich Schnaditz, BA 2 (KBW S12) und BA5 (KBW B2) Referenznummer der Bekanntmachung: 460/2023/60
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 34
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34206-588-0
Fax: +49 34206-588-666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Löbnitz, Los V - Ringdeich Schnaditz, BA 2 (KBW S12) und BA5 (KBW B2)
Deich- und Straßenbau
Bad Düben/Schnaditz, DE
: ca. 300 m Deichbau als Mehrzonendeich mit Dichtung, Stützkörper und Filter inklusive Deichverteidigungsweg, Deich Höhe bis ca. 3 m
Neubau von zwei Abschnitten Verkehrsanlagen für Überfahrten B2 und S 12 mit insgesamt ca. 7.500 m² Asphaltoberbau für die Belastungsklasse Bk 10 bis Bk 0,3 nach RStO 12 und ca. 5.700 m² Asphaltoberbau für bauzeitliche Umfahrungen sowie ca. 600 m² Asphaltoberbau für Rad- und Gehwege nach RStO 12 und ca. 1.300 m² Asphaltoberbau für bauzeitliche Rad- und Gehwege
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000,00 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsregister abgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gem. VOB/A § 6a EU Nr. 1 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist auf Verlangen die Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister und der Eintrag in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Nachweis gem. VOB/A § 6a EU Nr. 2 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einschließlich des abgeforderten Nachweises zur Berufshaftpflicht vorzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gem. § 48 Abs. 1 EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweis gemäß VOB/A § 6e EU Abs. 6: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Nachweis gem. VOB/A § 6a EU Nr. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden (vorzuweisen ist die Präqualifikation für die LB 411/03/05/06 oder LB 614/01 und LB 413/01 oder LB 614/04).
Nicht für diese Leistungsbereiche präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
- Nachweis über die für die Leistung zur Verfügung stehende Technische Ausrüstung (bei Bietergemeinschaften und Nachauftragnehmer ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch das Mitglied ausgeführt werden soll)
- detaillierte Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre (ab 2018)
Es sind insgesamt 4 Referenzen einzureichen. Mehrfachbenennung der Referenzen sind möglich, falls mehrere Kriterien in einem Referenzobjekt erfüllt sind. Folgende Referenzanforderungen sollen klar ersichtlich sein:
- mindestens 2 bestätigte Referenzen von gleichwertigen Bauvorhaben aus dem Leistungsbereich Deichneubau oder Instandsetzung auf einer Länge von mindestens 250 m
- mindestens 2 bestätigte Referenzen von gleichwertigen Bauvorhaben aus dem Leistungsbereich Straßenneubau oder grundhafte Instandsetzung auf einer Länge von 500 m in der Kategorie Bundes-, Staats- oder Kreisstraße
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Urkalkulation
- FB 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Rötha
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die eingereichten Unterlagen sind als „Angebot, VG-Nr.: 460/2023/60 - Polder Löbnitz, Los V - Ringdeich Schnaditz, BA 2 (KBW S12) und BA5 (KBW B2)“ zu bezeichnen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind entsprechend den Vorgaben/Formblättern vorzulegen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977100
Fax: +49 3419771049
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.