Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3-4
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3634350358
Fax: +49 3634350305
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Los 9 Dachabdichtung und Dachklmepner
LV 09 Dachabdichtung und Dachklempner
Leistungsbeschreibung
106 lfm Dachrandausbildung, Flachdach, trittfest
506,5 qm EPS Gefälle-Dachdämmung, 2lagig, DAA dh 0,035 W/mK, D i. M. 155 mm
2,5 qm EPS Gefälle-Dachdämmung, 1lagig, DAA dh 0,035 W/mK, D i. M. 70 mm
7 qm MiWo Gefälle-Dachdämmung, 2lagig, DAA dm 0,040 W/mK, D i. M. 130 mm
516 qm Dachabdichtung FPO 1,8mm BV verstärkt, auf Dämmung
113 qm Dachabdichtung FPO 1,8mm BV verstärkt, ohne Dämmung
222 lfm Wandanschluss gedämmt EPS D 140mm
44 lfm Attikaanschluss ungedämmt
91 lfm Kastenrinne vorgehängt, B/H 200/150mm, inkl. Ecken, Dachabläufen und Fallsträngen
446 qm Rollkiesschüttung 16/32, flächig auf Flachdächern bzw Randbereich Nebengebäude
1925 qm UK Traglattung für Aluminium-Stehfalz-Dach
410 qm Abdichtung Kehlrinnen, inkl. Unterkonstruktion
93 lfm Ausbildung Traufkasten/Dachrinnenkonstruktion inkl. Abdichtung
23 St Dachablauf
22 St Notüberlauf
1925 qm Aluminium-Stehfalz-Dach
326 lfm Traufe Alu-Stehfalz-Dach
162 lfm Sattelfirst Alu-Stehfalz-Dach
305 lfm Giebelblende Aluminium
44 St Lüfterstutzen
110 qm Vlies, Drän-/Wasserspeicherlement, Flitervlies
90 qm Extensivsubstrat d=8cm, Begrünung extensiv (Samen und Flachballen) inkl.
Startdüngung und Fertigstellungspfläge
12 St Flachdachfenster (10° Dachneigung), Flachglas, Einbau in Alu-Stehfalz-Dach, inkl.
Abdichtungsanschluss, Eindeckrahmen, Adapterkranz, Dampfsperrschürze und
Innenfutter
2 St Manuelles Dachfenster (30° Dachneigung), Einbau in Alu-Stehfalzdach, inkl.
Abdichtungsanschluss, Eindeckrahmen, Adapterkranz, Dampfsperrschürze und
Innenfutter
8 St Elektro-Schwingfenster (30° Dachneigung), Einbau in Alu-Stehfalzdach, inkl.
Abdichtungsanschluss, Eindeckrahmen, Adapterkranz, Dampfsperrschürze und
Innenfutter
3 St Markise Elektro für Elektro-Schwingfenster
5 St Rollladen Elektro für Elektro-Schwingfenster
2 St Konsole Einhängeleiter
1 St Einhängeleiter Aluminium
Seilsicherungssystem auf allen Stehfalz-Dächern und Flachdächern mit Tragschale Holz
2 St PSA
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=281037
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Abschnitt IV: Verfahren
Bau- und Umweltamt Stadtverwaltung Sömmerda
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt