Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3-4
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3634350358
Fax: +49 3634350305
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Los 10 Heizung- Lüftung - und Sanitär
99610 Sömmerda
Baubeschreibung / Heizung-Lüftung-Sanitär
Abwasseranlagen
Die Gebäudeentwässerung umfasst die Ableitung häuslicher Abwasser von den Einrichtungsgegenständen bis ca. 1m vor Gebäudeaußenkante.
Die Entwässerung der Dachflächen erfolgt über innen- bzw. verdeckt liegende Dachrinnen teilweise in vor der Fassade liegende Fallrohre, teilweise in innerhalb des Gebäudes verlegte Entwässerungsleitungen.
Die Leistungen für die Ableitung des Regenwassers beginnen an den bauseits vorgesehenen Dachabläufen unterhalb der Dachdecke. Schmutz- und Regenwasserleitungen werden bis 1m vor die
Gebäudeaußenkante erfasst. Notüberläufe werden bauseits erfasst und in den Plänen des Architekten ausgewiesen.
Wasseranlagen
Mit Trinkwasser versorgt werden alle sanitären Anlagen im Gebäude. Ausgehend vom
Trinkwasserhausanschluss im Gebäude, mit Anordnung der Hauptabsperreinrichtung, des
Rückflussverhinderers, eines Wasserzählers und eines manuell rückspülbaren Filters im
Hausanschlussraum, ist eine Verteilung an der Decke geplant.
Die Trinkwarmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrisch betriebene Durchlauferhitzer.
Es sind insgesamt fünf Außenzapfstellen mit frostsicherer Außenarmatur, abschließbar und mit
Wasserzähler, vorgesehen.
Wärmeerzeugungsanlagen
Das Gebäude wird über eine indirekte Fernwärmestation mit Heizmedium versorgt. Der Anschluss erfolgt an das Fernwärmenetz der SEV Sömmerda. Die Fernwärmestation verfügt sekundärseitig über
außentemperaturabhängig geregelte Raumheizkreise für Fußbodenheizung.
Wärmeverteilnetz
Die Verteilung im Gebäude erfolgt ab Fernwärmestation mit Edelstahlrohr im Pressfittingsystem im Fußbodenaufbau. Die Leitungen werden entsprechend der EnEV mit Mineralwolledämmung versehen. Die Durchführung durch Wände mit Brandschutzanforderungen erfolgt unter Einhaltung der MLAR unter Verwendung von Steinwolle-Dämmschalen.
Raumheizflächen
Zur Beheizung der Räume kommt ein Fußbodenheizungssystem zum Einsatz. Die dafür erforderlichen Kunststoffrohrleitungen zweigen von einem zentralen Verteilerschrank ab. Jeder Raum erhält einen thermostatischen Raumfühler (Leistungsumfang HLS). Die Sanitärräume der Gruppenbereiche erhalten über die Fußbodenheizung hinaus Handtuchheizkörper mit elektrischer Heizpatrone, sodass deren Nutzung auch außerhalb der Betriebszeit der Fußbodenheizung möglich ist.
Lüftungsanlagen, Lüftungskonzept
Der Bereich Küche und Ausgabe wird über ein Lüftungszentralgerät mit Wärmerückgewinnung be- und entlüftet.
Die Entlüftung des "Marktplatzes" wird über Abluftanlagen mit CO2-Steuerung geregelt, die Nachströmung erfolgt über Außenluftelemente.
Die Entlüftung der innenliegenden Räume und Sanitärräume wird über Abluftanlagen bzw. Ablüfter
realisiert, die Nachströmung erfolgt über Außenluftelemente in den Fenstern und in der Fassade. Deren Steuerung wird für Grund- und Bedarfslüftung sowie Nachtkühlung ausgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=281045
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.