Beauftragung eines Dienstleisters für die Beantwortung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beauftragung eines Dienstleisters für die Beantwortung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90713000 Beratung in Umweltfragen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beauftragung von 3 (drei) Dienstleistern für die Bearbeitung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die jeweiligen Dezernate des APV haben die folgenden Zuständigkeiten:

Dezernat 1 -

Internes Verfahrensmanagement, Recht, UVP-Angelegenheiten und Vollzugskontrolle

Dezernat 2

Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen

Dezernat 3

Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen

Es wird für jedes vorgenannte Dezernat jeweils ein eigener Rahmenvertragspartner benötigt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90713000 Beratung in Umweltfragen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kiel.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.

...

Dezernat 1

Internes Verfahrensmanagement, Recht, UVP-Angelegenheiten und Vollzugskontrolle.

...

Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.

Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.

Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):

• Landschaftsplanung,

• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie

• Biologie,

• Umweltwissenschaften

Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.

Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:

• Feststellung der UVP-Pflicht

• Festlegung des Untersuchungsrahmens

...

Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:

• Gewässerkunde

• Aquatische Ökosysteme

• Umweltverträglichkeitsstudien,

• Landschaftspflegerische Begleitpläne,

• Artenschutzfachbeiträge

• wasserrechtliche Beiträge,

• Umweltbaubegleitung,

Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.

...

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.

...

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:

Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Fachliche Expertise und Erfahrungen/Qualifikationen der konkret einzuset-zenden Mitarbeiter / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung Verständnis des Auftrages (Transparenz + Struktur + Schlüssigkeit + Berücksichtigung der Kunden-Spezifika) / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung von Verfügbarkeiten der angebotenen Kapazitäten (Personen) / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2023
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90713000 Beratung in Umweltfragen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kiel.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.

...

Dezernat 2

Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen

...

Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.

Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.

Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):

• Landschaftsplanung,

• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie

• Biologie,

• Umweltwissenschaften

Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.

Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:

• Feststellung der UVP-Pflicht

• Festlegung des Untersuchungsrahmens

...

Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:

• Gewässerkunde

• Aquatische Ökosysteme

• Umweltverträglichkeitsstudien,

• Landschaftspflegerische Begleitpläne,

• Artenschutzfachbeiträge

• wasserrechtliche Beiträge,

• Umweltbaubegleitung,

Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.

...

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.

...

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:

Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Fachliche Expertise und Erfahrungen/Qualifikationen der konkret einzuset-zenden Mitarbeiter / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung Verständnis des Auftrages (Transparenz + Struktur + Schlüssigkeit + Berücksichtigung der Kunden-Spezifika) / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung von Verfügbarkeiten der angebotenen Kapazitäten (Personen) / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2023
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 3

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90713000 Beratung in Umweltfragen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kiel.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.

...

Dezernat 3

Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen

...

Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.

Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.

Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):

• Landschaftsplanung,

• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie

• Biologie,

• Umweltwissenschaften

Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.

Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:

• Feststellung der UVP-Pflicht

• Festlegung des Untersuchungsrahmens

...

Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:

• Gewässerkunde

• Aquatische Ökosysteme

• Umweltverträglichkeitsstudien,

• Landschaftspflegerische Begleitpläne,

• Artenschutzfachbeiträge

• wasserrechtliche Beiträge,

• Umweltbaubegleitung,

Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.

...

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.

...

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:

Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Fachliche Expertise und Erfahrungen/Qualifikationen der konkret einzuset-zenden Mitarbeiter / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung Verständnis des Auftrages (Transparenz + Struktur + Schlüssigkeit + Berücksichtigung der Kunden-Spezifika) / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung von Verfügbarkeiten der angebotenen Kapazitäten (Personen) / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2023
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Bearbeitung umweltrechtlicher Fragestellungen), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020-2022).

3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Erklärung (Formblatt) über maximal 3 Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020–2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Bearbeitung umweltrechtlicher Fragestellungen (vergleichbar mit dem Leistungsumfang der von Ihnen eingereichten Angebote) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

5. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch keine Verträge mit den Unterauftragnehmern bestehen.

5a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.

6. Ausführliche Darstellung der Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter je gebotenem Los gem. der Bewertungsmatrix.

...

Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

8. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/11/2023
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/11/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

Kiel.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2025.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

...

Fragen zur Ausschreibung:

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

...

Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

9. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl).

10. Angebotsschreiben (Formblatt).

11. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister vor Zuschlagserteilung einholen.

12. Ausgefülltes Preisblatt (Formblatt).

13. Auflistung mit allen angebotenen Losen und einer Rangliste der favorisierten Lose.

...

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:

Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Jeder Bieter kann Wünsche in Form einer Liste äußern, welches Los er vordringlich gewinnen möchte, sollte er der Bestbietende in mehreren Losen sein. Er erhält dann das Los, das in seiner persönlichen Liste auf Rang 1 ist. Fehlt diese Liste steht es der Vergabestelle frei das zu gewinnende Los festzusetzen. D. h. im ersten Schritt wird geprüft, welcher Bieter welches Los gewinnt. Sollte jeder Bieter jeweils nur ein Los gewinnen, kommt das Verfahren nicht zur Anwendung. Wenn ein Bieter 2 Lose gewinnt erhält er den Zuschlag auf das Los, dass in seiner Wunschliste den höheren Platz hat. Der Gewinn des anderen Loses entfällt dann und es gewinnt das Los derjenige, der in dem Los auf Rang 2 ist. Der Auftraggeber behält sich vor, gem. § 30 Abs. 3 VgV einem Bieter den Zuschlag für ein weiteres Los zu erteilen, sofern für das Los ein Angebot abgegeben wurde und die weiteren Bieter für das Los ebenfalls bereits für ein anderes Los den Zuschlag erhalten sollen. In diesem Fall wird das wirtschaftlichste Angebot für die Zuschlagserteilung berücksichtigt. Ein Bieter kann so im Ausnahmefall die Zuschläge für maximal 2 Lose erhalten. Sollte bei diesem Verfahren ein unwirtschaftliches Angebot den Zuschlag erhalten sollen, dann behält sich die Vergabestelle vor, die unwirtschaftlichen Lose aufzuheben und in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu auszuschreiben.

...

Bietergemeinschaften sind zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: n.n.
Ort: n.n.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023

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Hohenwestedt
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Neumünster
Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
Nübel
Nützen
Oeversee
Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratekau
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld (Holstein)
Rellingen
Rendsburg
Sandesneben
Sankt Peter-Ording
Schafflund
Scharbeutz
Schenefeld
Schleswig
Schönberg (Holstein)
Schönkirchen
Schwarzenbek
Schwentinental
Siek
Sierksdorf
Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr