RV Arbeitsmedizinische Leistungen für die Landesverwaltung Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: V-23/0480
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hortstweg 57
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14770
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/
Postanschrift: Am Baruther Tor 20
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Arbeitsmedizinische Leistungen für die Landesverwaltung Brandenburg
Für die in der Leistungsbeschreibung benannten Bereiche/Dienststellen im Land Brandenburg soll - ausschließlich für die betriebsärztliche Betreuung - ein überbetrieblicher Dienst von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in Anspruch genommen werden:
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
14770 Potsdam siehe Losaufteilung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und endet nach einer Laufzeit von 24 Monaten am 31.12.2025 (Festlaufzeit). Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig jeweils um bis zu weitere 12 Monate (Optionslauf-zeit) verlängern, wenn dies mindestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. der Optionslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber angezeigt wird.
Die Höchstlaufzeit dieses Vertrages beträgt 48 Monate.
Staatliches Schulamt Cottbus
14770 Potsdam siehe Losaufteilung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und endet nach einer Laufzeit von 24 Monaten am 31.12.2025 (Festlaufzeit). Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig jeweils um bis zu weitere 12 Monate (Optionslauf-zeit) verlängern, wenn dies mindestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. der Optionslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber angezeigt wird.
Die Höchstlaufzeit dieses Vertrages beträgt 48 Monate.
Staatliches Schulamt Frankfurt an der Oder
14770 Potsdam siehe Losaufteilung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und endet nach einer Laufzeit von 24 Monaten am 31.12.2025 (Festlaufzeit). Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig jeweils um bis zu weitere 12 Monate (Optionslauf-zeit) verlängern, wenn dies mindestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. der Optionslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber angezeigt wird.
Die Höchstlaufzeit dieses Vertrages beträgt 48 Monate.
Staatliches Schulamt Neuruppin
14770 Potsdam siehe Losaufteilung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und endet nach einer Laufzeit von 24 Monaten am 31.12.2025 (Festlaufzeit). Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig jeweils um bis zu weitere 12 Monate (Optionslauf-zeit) verlängern, wenn dies mindestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. der Optionslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber angezeigt wird.
Die Höchstlaufzeit dieses Vertrages beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anforderungen an die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte ergeben sich aus den Vorschriften des ASiG und der DGUV Vorschrift 2. Als Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
Die erforderliche Fachkunde kann bei Ärztinnen und Ärzten als gegeben betrachtet werden, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,
- die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder
- die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
zu führen.
Der Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (oder höher) festgesetzt.
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt(e) der letzten 3 Geschäftsjahre 2020 - 2022.
Vorschriften des ASiG und der DGUV Vorschrift 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDY1ERFULEH
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Postanschrift: Am Baruther Tor 20
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de