Annahme, Zerkleinerung, Zwischenlagerung und Transport von Hausrat aus der kommunalen Sammlung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Postanschrift: Hohenstaufenring 2
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUNZ Rechtswälte PartmbB
E-Mail:
Telefon: +49 261/3013230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ebwo.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E16428723
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E16428723
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Annahme, Zerkleinerung, Zwischenlagerung und Transport von Hausrat aus der kommunalen Sammlung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) ist das Annehmen, die Zerkleinerung, die Zwischenlagerung und der Transport zum MHKW der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML), Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87, 67059 Ludwigshafen, sowie die Dokumentation und Auditierung aller mit diesem Vertrag zusammenhängenden Aspekte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und aller jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Worms

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR = AG) entsorgt als öffentlich-recht-licher Entsorgungsträgerin Abfälle im Gebiet der Stadt Worms. Die Stadt Worms ist ein Mittelzentrum mit ca. 88.000 Einwohnern. Die Stadt Worms ist verkehrs¬technisch durch die direkte Anbindung an das Autobahnnetz, die Bahn und die Wasserstraße Rhein sehr gut erschlossen.

Die Übernahme, die Zerkleinerung und der anschließende Transport von Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) wird von der ebwo AöR neu ausgeschrieben. Die Jahresmenge beträgt für die Jahre 2020-2022 im Mittel ca. 2.660 t/a. Eine Garantie auf die zu verwertende Jahresmenge kann die ebwo AöR nicht geben. Die zu bearbeitende Sperrmüllfraktion ist von der separat gesammelten Altholzfraktion überwiegend befreit. Die Anlieferungen beim AN erfolgen durch Sperrmüllfahrzeuge, Absetz- und Abrollmulden des AG.

Gegenstand der Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) ist das Annehmen, die Zerkleinerung, die Zwischenlagerung und der Transport zum MHKW der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML), Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87, 67059 Ludwigshafen, sowie die Dokumentation und Auditierung aller mit diesem Vertrag zusammenhängenden Aspekte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und aller jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2024
Ende: 30/06/2034
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge

abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende

Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).

1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach

Ziffer IV.2.2.) auf besondere Anforderung. Bei ausländischen Bewerber*innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle

vorzulegen;

2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124

GWB;

3) Erklärung Antikorruption;

4) Bewerbendengemeinschaftserklärung, falls erforderlich;

5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung, falls erforderlich;

6) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der

Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom

8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine

destabilisieren, gehört.

Im Falle von Bewerbendengemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der

Bewerbendengemeinschaft abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer

Bewerbendengemeinschaft durch die Bewerbendengemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher

ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbendengemeinschaft die geforderten Erklärungen

und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge

abgegeben werden.

- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Abfallentsorgungsleistungen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zu einschlägigen Referenzen über vergleichbare Leistungen.

2) Die eingesetzten Entsorgungs- bzw. Transportunternehmen müssen allesamt mindestens Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert. Die Zertifizierung ist mit Abgabe des Angebots nachzuweisen. Darüber hinaus behält die Auftraggeberin sich vor, auf besondere Anforderung die Vorlage einer BImSchG-Genehmigung für die Anlage zu verlangen.

3) Eigenerklärung zur Beschaffenheit der Annahmestelle.

4) Eigenerklärung zur Abgasnorm-Zertifizierung der einzusetzenden Fahrzeuge.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1): Angaben über die Ausführung von Leistungen, aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung oder Teilen davon hinsichtlich Größe, Ausführungsfristen, Gestaltung und technischem Wert vergleichbar sind. Mindestangaben sind der Auftragswert, Ausführungszeitraum und die Angabe des Auftraggebers inklusive eines Ansprechpartners der als Referenz genannten Aufträge (Referenzliste). Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Ende der Angebotsfrist. Vergleichbar sind Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang. Eine Leistung ist vergleichbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

- Übernahme, die Zerkleinerung und der anschließende Transport von Sperrmüll

- für ein Mittelzentrum oder größer mit mindestens 85.000 Einwohnern

Zu 3): Die Annahmestätte muss folgende Parameter und Anforderungen erfüllen:

Die Fläche muss mind. 30 m lang und 20 m breit sowie befestigt sein. Mind. Pflaster (Natur oder Beton), Asphalt oder befahrbare Platten. Des Weiteren müssen Wendemöglichkeiten für die Anlieferfahrzeuge der AG vorhanden sein.

Der AN hat ein Zeitfenster für die Anlieferung des Sperrmülls durch den AG bei der Annahmestätte wie folgt zu gewährleisten:

Montags bis donnerstags 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Samstags 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr (nach gesonderter Vereinbarung im Falle von Verschiebungen auf Grund von Feiertagen).

Zu 4): Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße muss der AN Fahrzeuge einsetzen, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Eine eigenerstellte Liste der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeugtypen mit den jeweils einschlägigen Abgasnormen ist mit dem Angebot vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG und

zur Tariftreue nach § 3 LTTG abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide

Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer*innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die

Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

Worms

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Formelles:

a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport.de heruntergeladen werden.

b) Für das Angebot sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu

verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist

einzutragen.

c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen

zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind

unzulässig.

d) Die Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über

das Portal Subreport einzureichen.

e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht

beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht

verbindlich.

2) Eigenerklärungen

Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der

Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner

Einschätzung erforderlich erscheint.

3) Unterauftragnehmer / Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzubeziehen, hat er den Umfang der Leistungen

des Unterauftragnehmers entsprechend dem als Anlage 6 beigefügten Formblatt „Verzeichnis

Unterauftragnehmerleistungen“ anzugeben. Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen

zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen

und beruflichen Leistungsfähigkeit sind – bezogen auf die für die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungsbereiche – für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom

Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und

berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B.

Unterauftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

auch für diese Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche

und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat er die gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen

Unternehmens für die gesamte Auftragsausführung nachzuweisen.

Darüber hinaus muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß

dem als Anlage 5 beigefügten Formblatt „Verpflichtungserklärung“ nachweisen, dass ihm die für den Auftrag

erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

4) Regeln für Bietergemeinschaften

Soweit sich aus den vorliegenden Unterlagen bzw. der Auftragsbekanntmachung nichts anderes ergibt,

haben sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft die vorstehend unter Ziffer III.1.1) bezeichneten

Erklärungen beizubringen. Die als Anlage 2 beigefügte „Erklärung Bietergemeinschaft“ haben alle Mitglieder

einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot gemeinsam abzugeben und den Vertreter der Bietergemeinschaft zu

benennen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/10/2023

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Ludwigshafen am Rhein
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Münster-Sarmsheim
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Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
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Ochtendung
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Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
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Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weiler bei Bingen
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
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Worms
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