Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial, Heizkörpern und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL Referenznummer der Bekanntmachung: SC-107-PL-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial, Heizkörpern und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial, Heizkörpern und Zubehör in 2 Losen
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial und Zubehör
18069 Rostock
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial und Zubehör
Einkauf und Lieferung von Heizkörpern und Zubehör
18069 Rostock
Einkauf und Lieferung von Heizkörpern und Zubehör
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Paulsen & Eckhardt GmbH
Postanschrift: Rothbäk 7
Ort: Kritzmow / Groß Schwaß
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18198
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 382077910
Fax: +49 3820779110
Internet-Adresse: http://www.paulsengruppe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MSH GmbH, Mecklenb.Sanitär & Heizungsgroßhandel
Postanschrift: Neubrandenburger Str 6-8
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 381680850
Fax: +49 381680854
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1CWH48XM
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.