Auswahl eines freien Trägers der Jugendhilfe für die Kindertagesstätte "Friedensstraße 3 A" in Oranienburg, der verantwortlich für die Investitionen, den Bau und den Betrieb eines Neubaus ist Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0368/2022-40
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Haus 1
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl eines freien Trägers der Jugendhilfe für die Kindertagesstätte "Friedensstraße 3 A" in Oranienburg, der verantwortlich für die Investitionen, den Bau und den Betrieb eines Neubaus ist
Die Stadt Oranienburg führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb - gemäß des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) - zur Vergabe der Trägerschaft der Kindertagesstätte "Friedensstr. 3 A" durch. Im Rahmen der Trägerschaftsübernahme sind insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Eigenständige Finanzierung der erforderlichen Baumaßnahme
- Eigenständige Durchführung der Baumaßnahme "Bau eines Kitagebäudes inklusive der Außen- und Nebenanlagen"
- Grundlage für den Bau ist das zu erstellende Raumprogramm gemäß den Vorschriften § 13 Brandenburgisches Kindertagesstättengesetz in Verbindung mit den Grundsätzen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg / Referat 27 - Betriebserlaubnisverfahren für Kindertages-einrichtungen im Rahmen der (räumlichen) Prüfung der Betriebserlaubnis (Anlage)
- Ausüben der Bauherrenfunktion
- Finanzierung und Beschaffung der Ausstattung der Kindertagesstätte
- Finanzierung und Gestaltung/ Ausstattung der Freiflächen/ Außenanlagen
- Sicherstellung der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte spätestens zum 01.08.2026
- Betrieb der Kindertagessstätte mit einer Mindestlaufzeit von 30 Jahren
Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister, Friedensstraße 3 A, 16515 Oranienburg, Finanzierung, Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte in Oranienburg
Die Stadt Oranienburg plant ihr bisheriges Angebot an Kindertagesstätten - Betreuungsplätzen aufgrund des stetig ansteigenden Bedarfs zu erweitern und darüber hinaus ihre Trägervielfalt durch Aufnahme eines freien Trägers der Jugendhilfe zu stärken. Es wird daher ein Partner gesucht, der als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe eine Kindertagesstätte der Altersgruppe Null bis Schuleintritt mit 80 Betreuungsplätzen baut, finanziert, ausstattet und langjährig betreibt.
Das dafür zu bebauende Grundstück befindet sich in der Friedensstr. 3 A in 16515 Oranienburg, Flur 4, Flurstück 693 der Gemarkung Oranienburg. Das Gesamtgrundstück umfasst eine Fläche von 2.829 m². Aus diesem sich im Eigentum der Stadt Oranienburg befindlichen Grundstück soll eine Fläche von mindestens 2.575 m² für das Vorhaben der neuen Kindertagesstätte auf der Basis eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung gestellt werden. Das Grundstück ist zurzeit noch Bestandteil des Flurstücks 693 der Flur 4, aus dem noch eine Teilfläche von ca. 254 m² herauszumessen wäre.
Die neue Kindertagesstätte soll eine Gebäudefläche von maximal 800 m² (Grundfläche maximal 772,50 m² bei GRZ 0,3) und eine Kapazität von 80 Betreuungsplätzen der Altersgruppe Null bis Schuleintritt haben. Die Altersstruktur soll ca. ein Drittel der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und ca. zwei Drittel der Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren bis Schuleintritt umfassen. Das Gebäude sollte vorrangig eingeschossig (maximal zweigeschossig) mit Satteldach/Dachgeschoss geplant werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswahl eines freien Trägers der Jugendhilfe für die Kindertagesstätte "Friedensstraße 3 A" in Oranienburg, der verantwortlich für die Investitionen, den Bau und den Betrieb eines Neubaus ist
Postanschrift: Kupferhammerweg 30
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3334-38666018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16AV3
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.