Rahmenvertrag über die Wandstärkenmessung der Schachtrohrleitungen in den Schächten 2 und 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Wandstärkenmessung der Schachtrohrleitungen in den Schächten 2 und 4
Zur Verfüllung untertägiger Bauwerke mit Sorelbeton werden derzeit auf der Schachtanlage Asse II zur Umsetzung von Vorsorge- und Notfallmaßnahmen verschiedene Baustoffanlagen betrieben. Die für die Herstellung des Sorelbeton benötigten Baustoffe Steinsalz (NaCl) und Magnesiumoxid (MgO) werden einzeln oder auch als Vorprodukt gemischt pneumatisch von über- nach unter Tage gefördert. Weiterhin wird die als Zuschlagsstoff für den Sorelbeton dienende Anmachflüssigkeit von über- nach unter Tage sowie die im Grubengebäude anfallenden Zutrittswässer in regelmäßigen Kampagnen von unter- nach über Tage gefördert. Für die Fluidförderung als auch der pneumatischen Förderung stehen in den Tagesschächten Asse 2 und 4 entsprechende Schachtrohrleitungen zur Verfügung. Die technischen Daten der Schachtrohrleitungen werden im Kapitel 3.2, Technische Beschreibung der Schachtrohrleitungen aufgeführt. Als Messverfahren hat sich in der Vergangenheit das Multifinger-Kaliber-Messverfahren bewehrt.
Schachtanlage Asse II
Am Walde 2
38319 Remlingen
Zur Verfüllung untertägiger Bauwerke mit Sorelbeton werden derzeit auf der Schachtanlage Asse II zur Umsetzung von Vorsorge- und Notfallmaßnahmen verschiedene Baustoffanlagen betrieben. Die für die Herstellung des Sorelbeton benötigten Baustoffe Steinsalz (NaCl) und Magnesiumoxid (MgO) werden einzeln oder auch als Vorprodukt gemischt pneumatisch von über- nach unter Tage gefördert. Weiterhin wird die als Zuschlagsstoff für den Sorelbeton dienende Anmachflüssigkeit von über- nach unter Tage sowie die im Grubengebäude anfallenden Zutrittswässer in regelmäßigen Kampagnen von unter- nach über Tage gefördert. Für die Fluidförderung als auch der pneumatischen Förderung stehen in den Tagesschächten Asse 2 und 4 entsprechende Schachtrohrleitungen zur Verfügung. Die technischen Daten der Schachtrohrleitungen werden im Kapitel 3.2, Technische Beschreibung der Schachtrohrleitungen aufgeführt. Als Messverfahren hat sich in der Vergangenheit das Multifinger-Kaliber-Messverfahren bewehrt. Die Wandstärkenmessungen sollen auch in Zukunft mit diesem Messverfahren durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote eingegangen sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden. Dem angeschlossenem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb geht keine Auftragsbekanntmachung voraus.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gommern
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
- § 135 GWB Unwirksamkeit,
- § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift entgeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html