Stadt Wolfenbüttel, Beschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen - Segment Mini Referenznummer der Bekanntmachung: 124-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wolfenbüttel
Postanschrift: Stadtmarkt 3-6
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 533186647
Fax: +49 5331867647
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Wolfenbüttel, Beschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen - Segment Mini

Referenznummer der Bekanntmachung: 124-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34100000 Kraftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Stadt Wolfenbüttel, Beschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen - Beschaffung von 2 E-Fahrzeugen, Segment Mini

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34110000 Personenkraftwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Wolfenbüttel stellt den städtischen Fuhrpark sukzessive auf klimafreundlicheAntriebe um. Damit erfüllt Sie die Vorgaben des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzessowie die Ziele des Bundesklimaschutzgesetztes, indem Sie die während der Nutzung derFahrzeuge entstehenden Emissionen reduziert.Im Jahr 2022 konnte sich die Stadt Wolfenbüttel mit einem Antrag auf den Förderaufruf03EMI5 - ELEKTROFAHRZEUGE UND LADEINFRASTRUKTUR - AUFRUF 06/ 2022,durchsetzen und einen Zuwendungsbescheid für „Zuwendung aus dem Sondervermögen„Klima- und Transformationsfonds“ (KTF), Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68304,Haushaltsjahr 2022, für das Vorhaben: „Stadt Wolfenbüttel_19PKW_2LFZ_21LIS“ erhalten.Ausgeschrieben werden zwei Elektrofahrzeuge im Segment Mini, die bis spätestens30.06.2024 im zugelassenen Zustand an einem festgelegten Bestimmungsort im StadtgebietWolfenbüttel auszuliefern sind. Spätester zulässiger Rechnungseingang für vereinbarteLieferungen ist der 14.06.2024. Der genaue Zeitpunkt der Leistungserbringung wird inbeidseitigem Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern bestimmt.Angebote werden nur akzeptiert, wenn diese eine schriftliche Bestätigung über die Wahrungder Fristen enthält. Der Bieter übernimmt in diesem Fall die Haftung.Aufgrund der Bestimmungen der Zuwendung aus Bundesmitteln gilt für diese Ausschreibungdas durch das Kraftfahrtbundesamt beschriebene Segment der Minifahrzeuge. Aus derAnlage 2 zum Förderaufruf geht damit eine durch folgende Fahrzeugmodelle abschließendeListe zulässiger Fahrzeugfabrikate einher: Elaris Finn (alle Versionen) Elaris PIO (alle Versionen) Mercedes Benz smart EQ fortwo (alle Versionen) NIKROB FREZE EV (alle Versionen) Dacia Spring (alle Versionen) Renault TwingoZu liefern sind zwei Fahrzeuge derselben Marke.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Verbrauch des Fahrzeugs gem. WLTP (kombiniert) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Verbindliche Zusage zu Treibhausgasneutralität vor 2045 / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Reichweite des Fahrzeugs gem. WLTP mind. 200 km gem. LV (Ausschlusskriterium) / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Einsatz von recycelten Material / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Beziehen von ausschließlich Ökostrom / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Engagement im Ehrenamt z.B. Vereine, Stiftungen / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Bereitstellung von Ausbildungsplätzen / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Ermöglichung von Teilzeitarbeit / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 176-550799
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2023

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