Beschaffung und Montage von 41 Multifunktionsdisplays Referenznummer der Bekanntmachung: 23.072.BSGZ / 2.A.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Kapuzinermauer 1
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 822195149
Fax: +49 8221956149
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Montage von 41 Multifunktionsdisplays
Beschaffung und Montage von 41 Multifunktionsdisplays für das Staatl. Berufliche Schulzentrum Günzburg sowie die Außenstelle Krumbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung und Montage von 41 Multifunktionsdisplays für das Staatl. Berufliche Schulzentrum Günzburg sowie die Außenstelle Krumbach;- 40 Multifunktionsdisplays Diagonale 85" bis 87", LCD-Display mit Direct-LED; integriertes Lautsprechersystem mit mind. 2 x 15 RMX nach vorne abstrahlend; WiFi und Bluetooth; 5 Jahre Herstellergarantie mit Hotline; inkl. umfassender Software für den Bildungsbereich; u.a. Whiteboard-Funktion, Bild- und Tonaufzeichnung, etc.;- 31 Doppelpacks Seitenflügel (grüner Tafelhintergrund mit Kreide beschreibbar) passend zu Position 1; inkl. Montage rechts und links der neuen Multifunktionsdisplays;- 1 Multifunktionsdisplay Diagonale 96" bis 99"; weitere Mindestanforderungen entsprechend Position 1 (mit Ausnahme des Betriebssystems, des Arbeitsspeichers und des maximalen Stromverbrauchs);- Demontage der bestehenden Tafeln und Montage der zu liefernden Multifunktionsdisplays; inkl. elektrischer Höhenverstellung, geeigneter Aufnahme nach VESA-Standard, etc.Details siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.