Generalplanungsleistungen - Erweiterung der Grundschule Hohburg und Hort in Lossatal, OT Hohburg Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 14
Ort: Lossatal
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Steffi Richter
E-Mail:
Telefon: +49 342624880
Fax: +49 3426248833
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lossatal.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen - Erweiterung der Grundschule Hohburg und Hort in Lossatal, OT Hohburg
Die Gemeinde Lossatal gehört zum Landkreis Leipzig im Freistaat Sachsen, liegt östlich von Leipzig und nordöstlich von Wurzen und gehört darüber hinaus zum sog. Wurzener Land.
Nicht zuletzt die unmittelbare Nähe zu Leipzig und deren Entwicklung bewirkt auch bei der Gemeinde Lossatal, als Teil des Wurzener Landes, einen weiteren Zuzug und damit eine wachsende Bevölkerung. Dies hat erhöhte Schülerzahlen in der Grundschule Hohburg und damit einhergehend erhöhte Zahlen von Kindern zur Folge, die den Hort Abenteuerland nut-zen müssen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind Hortplätze und damit eine Ganz-tagsbetreuung während der Schulzeit in Sachsen in einem bedarfsgerechten Umfang zur Ver-fügung zu stellen. Dem möchte die Gemeinde Lossatal mit dem hiesigen Vorhaben und des-sen Umsetzung gerecht werden.
Im Schuljahr 2022/2023 wurden drei 1. Klassen eingeschult. Es ist anzunehmen, dass die Dreizügigkeit für die jeweilige Schulklasse jedenfalls in den kommenden Jahren immer ge-geben ist. Damit werden perspektivisch auch 260 Kinder, statt aktuell 200 Kinder, den Hort nutzen. Die Betriebserlaubnis für den Hort besteht jedoch derzeitig nur für 200 Kinder. Die Nutzung des Hortes für 200 Kinder ist derzeitig nur möglich, weil der Speiseraum und die Sporthalle der Grundschule als sonstige Räume in Anspruch genommen werden können.
Die Kapazitätsgrenzen sind aber auch für das Gebäude der Grundschule an sich erreicht. Die 8 bestehenden Klassenzimmer der Grundschule müssen augenblicklich doppelt genutzt wer-den. So müssen unter anderem Fachkabinette auch für den normalen Unterricht zum Einsatz kommen. Es ist also auch hier dringend eine Erweiterung erforderlich.
Vor dem Hintergrund dieser Situation muss die Gemeinde Lossatal Abhilfe schaffen und hat insofern bereits im Dezember 2022 einen entsprechenden Beschluss zur Beauftragung von Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule und des Hortes gefasst. Der Beschluss vom 02.12.2022 mit der Nr. 2022/306 liegt dieser Ausschreibung an.
Zwischenzeitlich wurden die Leistungen §§ 34 ff. HOAI LPH 1-3 bereits gegenüber dem Büro Weidemüller Hochbauplanung beauftragt. Es liegt mithin eine Entwurfsplanung vor und dieser Ausschreibung an.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Lossatal, DE
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Es werden zunächst für die Generalplanungsleistungen die LPH 4 nach §§ 34 ff. HOAI be-auftragt. Die weitere optionale/ stufenweise Beauftragung der LPH 5-7 und letztlich der 8-9 HOAI nach §§ 34 ff. HOAI erfolgt bei Erteilung der Baugenehmigung und der Gewährung von Fördermitteln. Ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht jeweils nicht.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419970
Fax: +49 3419971049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Be-kanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmean-trags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Be-zug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419970
Fax: +49 3419971049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de