Bekanntmachung vergebener Auftrag - Amtsgericht Germersheim Brandschutz und barrierefreier Zugang, Fachplanung Techn. Ausrüstung (Elektrotechnik ) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 23D0315
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertorplatz 1
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LBB NL Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
E-Mail:
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag - Amtsgericht Germersheim Brandschutz und barrierefreier Zugang, Fachplanung Techn. Ausrüstung (Elektrotechnik ) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021
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Die Leistungen des AN umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, LPH 2,3,5,6,8 sowie Teile der LPH 7 und 9, ergänzt durch "besondere Leistungen":
- Erfüllen der Anforderungen für nachhaltiges Bauen BNB Silber
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Bearbeiten BNB-Anforderungen: Zielvereinbarung Silberstandard (ohne Zertifizierung) gem. Leitfaden Nachhaltiges Bauen
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(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Das Amtsgericht Germersheim liegt in der Innenstadt von Germersheim. Die Gerichtsräume befinden sich aktuell in zwei mittlerweile miteinander verbundenen historischen Gebäudeteilen, welche in den Jahren 1853-1865 entstanden. Um den Dienstbetrieb auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind umfängliche Maßnahmen notwendig, wie z.B. die durchgängige barrierefreie Erschließung durch Schaffung eines neuen Eingangs incl. Pforte, der Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug, allgemeine Ertüchtigung des Brandschutzes und die Verbesserung der Statik der Holzbalkendecken.
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Die Energetische Optimierung und die Anforderungen des Nachhaltigen Bauens unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sind umzusetzen.
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Da die Grundstücksgröße nur sehr geringe Ausweichmöglichkeiten auf eigenem Gelände zulässt, ist eine Interimslösung notwendig. Diese ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln. Nach Entscheidung zur geeignetsten Variante ist weiterhin beabsichtigt, die Planungsleistungen der Interimslösung zu beauftragen. In diesem Zuge werden ebenso die Entwicklung der Ablaufplanung sowie die Mitwirkung der kompletten Umsetzung beauftragt.
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BGF (Bestandsgebäude + Anbau Treppenhaus): ca. 2.160 m² Prüfung folgt
Geschätzte Baukosten (brutto): 2.600.000 EUR (KG 300), 1.200.000 EUR (KG 400)
Termine: Start 09/2023, HU-Bau 05/2024, Bauausführ. 09/"25-03/"28, Übergabe 04/2028
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Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, für das Gebäude des Amtsgerichtes in Germersheim.
Bei dem Gebäude ist die Technische Ausrüstung der Starkstromanlage, der Kommunikations- und informationstechnischen Anlagen rückzubauen und zu erneuern. Weiterhin sind die Technischen Anlagen mit einer Gebäudeautomation und Medientechnik zu erweitern. Der Standard KfW55 ist zu erreichen.
Das Gebäude ist mit einer Photovoltaik Anlage auszustatten, sowie soweit anzupassen, dass die Leitlinie für Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz erfüllt wird.
Die Anforderungen für nachhaltiges Bauen BNB Silber sind zu erfüllen.
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Weiterhin sind folgende besondere Leistungen zu erbringen:
a) Mitwirken beim Erstellen eines Energiekonzepts in der Leistungsphase 2. Das Konzept beinhaltet insbesondere die ausführliche Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme sowie den Einsatz regenerativer Energien bei gleichzeitiger Prüfung der Wirtschaftlichkeit.
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b) Fortschreiben des Konzeptes in den Leistungsphasen 2 bis 5
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c) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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a) Mitwirken beim Erstellen eines Lüftungskonzepts in der Leistungsphase 2/3.
Das Konzept enthält den Nachweis der erforderlichen oder angestrebten Luftwechsel bezogen auf die Abmessung und Belegrate der Aufenthaltsräume sowie der entsprechenden Nutzungszeiten - unabhängig von der gewählten Lüftungsart (freie und/oder mechanische Belüftung) unter Berücksichtigung der Aspekte der thermischen Behaglichkeit.
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b) Fortschreiben des Konzepts an den realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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Mitwirken beim Erstellen eines Mess- und Monitoringkonzepts in der Leistungsstufe 1.
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Mitwirken bei der Erstellung eines Nutzerhandbuchs mit allgemeinverständlich aufbereiteten Informationen für die gebäudenutzenden Personen in der Leistungsphase 8, u.a. hinsichtlich:
- Abstimmung mit federführendem Ersteller des Handbuchs zu Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen und Integration in das Nutzerhandbuch
- einer Beschreibung der wesentlichen Konzepte des Gebäudes einschl. Erläuterung der technischen Zusammenhänge
- Nutzungs- und Bedienungshinweisen zu den wesentlichen Bauteilen und Komponenten im Einflussbereich des Nutzers
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Empfehlungen und Erklärungen für nachhaltiges Nutzen und Betreiben des Gebäudes unter Berücksichtigung des realisierten technischen Konzepts und unter den im Leitfaden Nachhaltiges Bauen Teil C Abschnitt 3.2.8 aufgeführten Aspekten der Nachhaltigkeit.
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Zu Ziffer II.2.5):
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Die Zuschlagkriterien einschließlich der Unterkriterien, sowie deren Wichtung und Wertung / Bepunktung (Bewertungssystematik) sind in den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Zuschlagkriterien ) zu entnehmen.
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Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteile des Angebotes ist.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amtsgericht Germersheim Brandschutz u. barrierefreier Zugang, Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektrotechnik KG 440, 450 und 480) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1).Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BGen sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung der Zuschlagkriterien) einzureichen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen mit dem Angebot einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. Angebot vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bierter die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Eignungsbogen bzw. Angebot Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen
Für das Angebot und den Eignungsbogen inkl. deren Anlagen sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden u. vollständig ausgefüllt, elektronisch, in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf deren Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt (Textform, § 126b BGB).
Die Form der Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer II.2.5)) ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden.
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Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen.
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Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYL9D
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ziffer VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
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Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
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