Neubau Parkhaus Annenhof Bitburg - Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021, Lph. 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 3-4
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Parkhaus Annenhof Bitburg - Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021, Lph. 1-9
Das bestehende Parkhaus Annenhof liegt innenstadtnah am süd-östlichen Rand der Altstadt Bitburgs. Es liegt verkehrsgünstig als Zugangspunkt zur Bitburger Innenstadt und wird von Besucher*innen des südlich angrenzenden Marienhaus Klinikums genutzt. Es stellt damit einen zentralen Baustein in der verkehrlichen Infrastruktur Bitburgs dar.
Das Parkhaus mit seiner nicht mehr zeitgemäßen Ausstattung, Ausgestaltung und zu kleinen Stellplatzgrößen entspricht nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen.
Aufgrund des baulich schlechten Zustands soll das bestehende Parkhaus rückgebaut und durch einen zeitgemäßen Neubau ersetzt werden.
Das Projekt befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes „Aktive Innenstadt Bitburg“. Für die Niederlegung (Ordnungsmaßnahme) wird eine Förderung aus dem Bund/Länder Programm "Städtebauliche Erneuerung" – „Lebendige Zentren (LZ)" angestrebt. Die Nachfolgebebauung wird den umgebenden Bereich der Innenstadt Bitburgs, in dem bereits viele Maßnahmen Gegenstand vergangener bzw. derzeit laufender Städtebauförderungen waren und auch weiterhin sein werden, zukünftig städtebaulich maßgeblich prägen. Es sollen im Parkhaus ca. 350 KFZ-Stellplätze inkl. der Sonderstellplätze sowie die zum Betrieb notwendigen Nebenräume und sonstigen Flächen realisiert werden. 2021 wurde ein einstufiger, nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt, entschieden und im Anschluss die Leistungen der Objektplanung Gebäude vergeben und beauftragt.
Eine nachhaltige, wirtschaftliche Konstruktion sowie eine angemessene Ausformulierung der eingesetzten Materialien sollen umgesetzt werden. Als Vorbildfunktion bei Errichtung öffentlicher Gebäude soll das Landesklimaschutzgesetz bei der Planung beachtet werden, insbesondere die Energieeinsparung, die Erhöhung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbaren sowie passiven Energieträger sowie Nutzung einer intelligenten, unkomplizierten und nutzerfreundlichen Anlagentechnik.
Für dieses Projekt sollen nun im vorliegenden Verfahren die Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021 für das Gesamtprojekt vergeben werden. Die zur Umsetzung vorgesehenen Unterlagen des 1. Preisträgers des Wettbewerbs sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
54634 Bitburg
Der Auftrag für die Fachplanung wird stufenweise erteilt. Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Leistungsphasen 1 - 4. Im Rahmen der einzelnen Leistungsphasen hat der Auftragnehmer vorbehaltlich jeweils die aufgeführten Leistungen der jeweiligen Leistungsphase zu erbringen, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Leistungen im Sinne der Terminologie der HOAI 2021 um Grund- oder besondere Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen handelt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Erfüllung der haushaltsrechtlichen und ggf. förderrechtlichen Voraussetzungen die Fortsetzung der Planung und Durchführung des Projekts, den Auftrag stufenweise zu erweitern. Die jeweils weiteren Leistungsstufen werden entsprechend dem Projektfortschritt durch den Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung dieser Leistungen besteht nicht, ebenso kein wie auch immer gearteter Anspruch auf Vergütung und/oder Kostenerstattung für den Fall der ausbleibenden Anschlussbeauftragungen von weiteren Bearbeitungsstufen.
Überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer weitere Leistungsphasen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen dieses Vertrages gem. dem Terminplan auszuführen.
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens sollen die Leistungen Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-9 gem. § 51 HOAI 2021 vergeben werden.
Zum jetzigen Projektstand wird seitens der Auftraggeberin nur die Notwendigkeit von den in der Leistungsbeschreibung Teil B enthaltenen besonderen oder projektspezifischen Leistungen im Bezug auf das Leistungsbild gesehen. Sollte sich die Notwendigkeit der Erbringung von weiteren besonderen oder projektspezifischen Leistungen ergeben so werden diese ggf. nachträglich auf Basis der angebotenen Stundensätze oder im Einvernehmen pauschal ergänzend beauftragt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform zur Verfügung.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform
3. Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
4. Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten Formularen fristgerecht über die Vergabeplattform eingegangen sein. Die ausgefüllten und signierten Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.