Kniprodestr. 31 - TFA 321 - Rohbau IV - Neubau - Beton- und Stahlbetonarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: P15004-30411000-001-390-05
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30901662115
Fax: +49 30901661668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Kniprodestr. 31 - TFA 321 - Rohbau IV - Neubau - Beton- und Stahlbetonarbeiten
Kniprodestr. 31, 10407 Berlin
Durch den AN zu erstellen:
Rohbau in Ortbetonbauweise, Decken z.T. als Halbfertigteile, HDI, Verbau, Mauerwerk, Stahlbau, Frischbetonverbundfolie, Blitzschutz, Grundleitungen und Rigole
Gegenstand des Auftrags ist das Herstellen einer Rohbaukonstruktion in Ortbetonbauweise inkl. der Gründungsarbeiten sowie der Abdichtung gegen das Erdreich als WU-Konstruktion mit zusätzlicher Frischbetonverbundfolie. Um Schnittstellen zu vermeiden und um Belange der Gewährleistung zu
berücksichtigen, sind sämtliche Leistungen an Blitzschutz und Erdung Leistungsbestandteil des Auftrags.
Leistungsbestandteil ist ferner die Demontage der Fertigteil-Treppenläufe und Fertigteil-Podeste in den beiden
Treppenhäuser 1 (Achse 2) und 4 (Achse 10) als letzte der ehemals 4 vorhandenen Treppenhäusern im
Bestandsbau (11geschossiger Plattenbau).
Die Elemente werden mittels Kran nach oben aus dem Dach herausgehoben. Dafür ist das Dach zu
öffnen. Durch den AN sind die Treppenhäuser wieder zu verschließen auf Höhe der Bestanddecken mit
Ziegeleinhangdecken.
Die Arbeiten an der Baustellensicherung, BE-Flächen, Verkehrslenkung, Baustrom- und Bauwasserversorgung
erfolgen bauseits.
Der Neubau ist ein Erweiterungsbau für einen 11geschossigen Plattenbau aus den 70er Jahren. Der Neubau ist
in Stahlbetonbauweise geplant und wird Technik- und Besprechungsräume beinhalten.
Die Bauwerkslänge entspricht mit 55,85 m in etwa der des Bestandsbaus, die Breite des Neubaus beträgt 17,50
m.
Es werden zwei neue Treppenhauskerne errichtet, die zum einen zur Aussteifung des Neubaus und zum
anderen zur Erschließung des Bestands dienen. Daher werden die Kerne abweichend zum restlichen Neubau
mit 10 Obergeschossen an die Höhe des Bestandsgebäudes angepasst.
Bauvolumen
- Bauschild 1x
- Turmdrehkaran für Neubau 1x
- Autokran für Abbruch Treppenhäuser
- Containerburg 6 Container
- Vermessungsarbeiten Achsen und Höhen
- Erdarbeiten Aushub und Entsorgung 6000m3
- Erdarbeiten Verfüllen Baugrube 2300m3
- HDI 50m3 Unterfangungskörper
- Verbau 10Träger a 10m, 30m2 Bohlen
- Stahlkonstruktion als Abfangung 24m Rundrohr D160 bis D320mm
- Ortbeton
o Wandschalung 4000m2 (ohne Treppenhäuser)
o Deckenschalung 1500m2 (ohne Treppenhäuser)
o Wandschalung Treppenhäuser 2200m2
o Deckenschalung Treppenhäuser 650m2
o Verbundträger 27St a 7 bis 10m
o Halbfertigteildecken 1000m2
o Fertigteiltreppen 30St
- Frischbetonverbundfolie 900m2 Bodenplatte 600m2 Wände
- PMBC Sockelabdichtung 100m2
- Mauerwerk 11,5 bis 17,5cm 300m2 im Keller
- Blitzschutzanlagen
- Grundleitungen und Rigole
- Einbauteile Aufzugsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
TFA 321 - Rohbau IV - Neubau
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch
geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen,
die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer
schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134
Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Rohbau in Ortbetonbauweise, Decken z.T. als Halbfertigteile, HDI, Verbau, Mauerwerk, Stahlbau, Frischbetonverbundfolie, Blitzschutz, Grundleitungen und Rigole
Gegenstand des Auftrags ist das Herstellen einer Rohbaukonstruktion in Ortbetonbauweise inkl. der Gründungsarbeiten sowie der Abdichtung gegen das Erdreich als WU-Konstruktion mit zusätzlicher Frischbetonverbundfolie. Um Schnittstellen zu vermeiden und um Belange der Gewährleistung zu berücksichtigen, sind sämtliche Leistungen an Blitzschutz und Erdung Leistungsbestandteil des Auftrags.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Im Zuge der Gesamtfertigstellung Rohbau wurde kleinteilige Anpassarbeiten am Übergang Neubau zu Bestand erforderlich, die so im Vorfeld nicht absehbar und daher nicht ausgeschrieben waren.
Bei den Arbeiten an Grundleitungen wurden zusätzliche Arbeiten erforderlich, die nicht ausgeschrieben waren. Die hier angebotenen Komponenten und Leistungen sind Teil der Grundleitungen/ Hebeanlagen, die als in sich geschlossenes System nur durch eine Firma geliefert und hergestellt werden können.
Bei verschiedenen Positionen kam es zu Mehrmengen von über 110%. Das betrifft Betonschneidearbeiten an den Bestandstreppenhäusern, Vorhaltezeiten Verbaue und Erdarbeiten im Zuge o.g. Grundleitungen.
Die Schneidearbeiten erfolgten abwechselnd im Zuge der Abbrucharbeiten der gesamten Treppenhäuser.
Die Erdarbeiten fielen an im Zuge der o.g. Arbeiten an den Grundleitungen/ Hebeanlagen.
Im Zuge der Gesamtfertigstellung Rohbau wurde kleinteilige Anpassarbeiten am Übergang Neubau zu Bestand erforderlich, die so im Vorfeld nicht absehbar und daher nicht ausgeschrieben waren.
Diese betreffen unmittelbar die Leistungen des AN. Eine Ausführung durch Dritte wurde aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen. Die dafür nötige Ausschreibung in einem EU-Verfahren hätte so lange gedauert, dass nachfolgende Arbeiten merklich durch die fehlenden Vorleistungen behindert worden wären und es zu Störungen im Bauablauf gekommen wäre. Die betroffenen Firmen hätten Bauverzug und den Ihnen dadurch entstandenen finanziellen Nachteil geltend machen können. Fraglich ist ohnehin, ob für diese kleinteiligen Arbeiten wirtschaftlichere Angebote eingegangen wären, da die erforderliche Baustelleneinrichtung für Schälerbau einen Preisvorteil bedeutet, da Schälerbau diese bereits auf der Baustelle hat und nutzen kann.
Bei den Arbeiten an Grundleitungen wurden zusätzliche Arbeiten erforderlich, die nicht ausgeschrieben waren. Die hier angebotenen Komponenten und Leistungen sind Teil der Grundleitungen/ Hebeanlagen, die als in sich geschlossenes System nur durch eine Firma geliefert und hergestellt werden können. Weder aus Sicht Bauablauf, Gewährleistung und Kompatibilität der Bestandteile ist hier irgendeine sinnvolle Aufteilung auf zwei verschiedene Firmen möglich.
Bei verschiedenen Positionen kam es zu Mehrmengen von über 110%. Hier war ein neuer Preis zu vereinbaren, weil es sich um Leistungen von Nachunternehmer handelte, die durch Schälerbau deutlich günstiger angeboten waren als der NU beauftragt wurde. Das betrifft Betonschneidearbeiten an den Bestandstreppenhäusern, Vorhaltezeiten Verbaue und Erdarbeiten im Zuge o.g. Grundleitungen. Die Übernahme der Vorhaltung Verbaue durch einen anderen AN ist nicht möglich, ohne den Verbau auszutauschen, was nicht möglich ist.
Die Schneidearbeiten erfolgten abwechselnd im Zuge der Abbrucharbeiten der gesamten Treppenhäuser. Der Bauablauf lässt es nicht zu, dass ein anderer AN die Schneidarbeiten durchführt: Dieser AN müsste auf der Baustelle warten und jederzeit zur Verfügung stehen, um die Schneidarbeiten auf Abruf unmittelbar erbringen zu können. Diese Vorgehensweise wäre in keinem Fall günstiger als die Ausführung durch den bereits beauftragten AN.
Die Erdarbeiten fielen an im Zuge der o.g. Arbeiten an den Grundleitungen/ Hebeanlagen. Auch hier hätte ein anderer AN jederzeit bereitstehen müssen, um die erforderlichen Gräben nach Bedarf zu öffnen und zu schließen. Auch hier stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit.
Da der BL Schälerbau über die Zeit der NT-Verhandlung in Rente gegangen ist, haben sich die Verhandlungen in die Länge gezogen und der NT ist erst jetzt abschließend verhandelt, so dass er beauftragt werden kann.