Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2024 und 2025 (mit der Option zur bilanziellen Eigenstromversorgung)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Wall 3-5
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Rostock
E-Mail:
Telefon: +49 3843/75510021
Fax: +49 3843/75510810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2024 und 2025 (mit der Option zur bilanziellen Eigenstromversorgung)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025. Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung.Der Gesamtstrombedarf des Landkreises Rostock beläuft sich auf ca. 2.950.000 kWh jährlich. Er verteilt sich auf 13 RLM- und 66 SLP-Lieferstellen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lieferstellen sowie die Lastgänge der leistungsgemessenen Lieferstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit Option zur bilanziellen Eigenstromversorgung)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025. Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung.
Der Gesamtstrombedarf des Landkreises Rostock beläuft sich auf ca. 2.950.000 kWh jährlich. Er verteilt sich auf 13 RLM- und 66 SLP-Lieferstellen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lieferstellen sowie die Lastgänge der leistungsgemessenen Lieferstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Option zur bilanziellen Eigenstromversorgung:
Der Auftraggeber plant, die Eigenerzeugung von Strom über Photovoltaik- oder Windenergieanlagen deutlich auszubauen. Aktuelle Plandaten zur Inbetriebnahme von neuen Anlagen in den Jahren 2024 und 2025 sind der Lieferstellenliste (Anlage 1 zum Stromliefervertrag) zu entnehmen. Die erzeugten Strommengen sollen vorrangig zum Eigenverbrauch in den jeweiligen Liegenschaften genutzt werden. Um einen möglichst hohen Eigenstromanteil zu erreichen, sollen überschüssige Strommengen, die nicht in den jeweiligen Liegenschaften verbraucht werden können, künftig zur Versorgung anderer Lieferstellen
des Auftraggebers genutzt werden (bilanzielle Eigenstromversorgung). Dabei nimmt der Auftragnehmer die überschüssigen Strommengen in seinen Bilanzkreis auf und gewährleistet eine zeitgleiche, bilanzielle Weiterleitung der Strommengen an andere Lieferstellen des Auftraggebers. Zusätzlich benötigte Strommengen
werden auf konventionellem Weg durch den Auftragnehmer geliefert.
Da zu Vertragsbeginn am 01.01.2024 noch nicht ausreichend eigenerzeugte, überschüssige Strommengen zur Verfügung stehen, erfolgt die Aufnahme der bilanziellen Eigenstromversorgung erst zu einem späteren Zeitpunkt, der – in Abhängigkeit vom tatsächlichen Ausbau der Eigenerzeugung - einvernehmlich zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2024 und 2025 (mit der Option zur bilanziellen Eigenstromversorgung)
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland