Gde. Holdorf: Grunderneuerung und verkehrsgerechter Ausbau der Industriestraße in der Gemeinde Holdorf Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0334
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ravensberger Str. 20
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Vechta - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 44418982552
Fax: +49 44418984552
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gde. Holdorf: Grunderneuerung und verkehrsgerechter Ausbau der Industriestraße in der Gemeinde Holdorf
Erd- und Straßenbau
Industriestraße, 49451 Holdorf
Die Gemeinde Holdorf im Landkreis Vechta - vertreten durch das Bauamt (nachfolgend AG genannt) - führt eine Grunderneuerung und verkehrsgerechten Ausbau der Industriestraße in der Gemeinde Holdorf vom Kreisverkehrsplatz B214 (An der Bundesstraße) / Industriestraße / K 270 (Ihorst) bis zum Kreisverkehrsplatz L 851 (Dammer Straße) / Industriestraße durch.
Gegenstand dieser Ausschreibung / Auftrages sind die erforderlichen Erd- und Straßenbauarbeiten zur Durchführung der Grunderneuerung der "Industriestraße", einschl. erforderlicher Provisorien für die Verkehrsführung, Kabelarbeiten für Beleuchtung und Markierungsarbeiten. In Teilbereiche ist die Regen- und Schmutzwasserentwässerung zu sanieren / neu zu verlegen.;
ca. 33.000 m² Asphaltbefestigung fräsen/aufnehmen;
ca. 45.000 m² Asphaltfläche herstellen;
ca. 2.500 m² Betonfläche Kreisverkehre herstellen;
ca. 4.500 m² Pflasterdecke aufnehmen;
ca. 5.500 m² Pflasterdecke herstellen;
ca. 2.500 m Bordanlage aufnehmen;
ca. 3.000 m Bordanlage herstellen;
ca. 2.000 m Rinnen/Streifen aufnehmen;
ca. 2.500 m Rinnen/Streifen herstellen;
ca. 9.000 m³ Schichten ohne Bindemittel aufnehmen;
ca. 16.000 m³ Schichten ohne Bindemittel herstellen;
ca. 12.000 m² Bankett herstellen;
ca. 8.000 m³ Oberboden-/Bodenabtrag;
ca. 8.000 m³ Oberboden/-Bodenauftrag;
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 02.11.2023 um 12:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eignungsnachweise
Formblatt 124 zur Eigenerklärung sowie entsprechende Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert),
bestehend aus:
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung;
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen;
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
Alternativ ist der Nachweis zur Eignung über einen Nachweis zur Präqualifikation vorzuweisen.
2. Eigenerklärung zu Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022)
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt. (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitgestellte Eigenerklärung).
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenn Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenzen). Bitte
verwenden Sie hierzu das Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung";
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal
mind. 3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung"
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.