Rahmenvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement und Software Assurance für drei Jahre

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1832
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E42756353
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gemäß §9a Abs. 3 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement und Software Assurance für drei Jahre

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BGE mbH verfügt derzeit über einen Enterprise Agreement Vertrag, der zum 30.11.2023 ausläuft.

Ziel ist der Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrags zum 1.12.2023, um die bisher getätigten Investitionen zu schützen, die Software Assurance für bereits erworbene Lizenzen weiterhin nutzen zu können und auch künftig erforderliche Microsoft Produkt Lizenzen zu erwerben sowie auftragsbezogene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BGE mbH verfügt derzeit über einen Enterprise Agreement Vertrag, der zum 30.11.2023 ausläuft.

Ziel ist der Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrags zum 1.12.2023, um die bisher getätigten Investitionen zu schützen, die Software Assurance für bereits erworbene Lizenzen weiterhin nutzen zu können und auch künftig erforderliche Microsoft Produkt Lizenzen zu erwerben sowie auftragsbezogene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/11/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Nach dem Ablauf von 3 Jahren (Erstlaufzeit) ist optional die Verlängerung für ein weiteres Jahr möglich.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die, von der Vergabestelle auf der unter Ziffer 1.3) angegebenen Vergabeplattform, zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in Textform einzureichen.

Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages in seinem Angebot anzugeben.

Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2 und III.1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3 beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§123, 124 GWB vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.

Eignungsunterlagen im Einzelnen:

1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.

Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind. (s. Vordrucke zur Eignung),

2.Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (s. Vordruck zur Eignung)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.

oder

Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: $$$ Euro für Personen sowie Sachschäden bzw. der Erklärung, diese bei Zuschlag unmittelbar abzuschließen.

Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

oder

Erklärung zum Gesamt-Umsatz des Erklärenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Hinweis: Für dieses Eignungskriterium wird kein Mindestumsatz gefordert. Die Vergabestelle wird jedoch auf der Grundlage der angegebenen Umsätze aus vergleichbaren Aufträgen eine Eignungsprognose erstellen, ob der Bieter über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die folgenden geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bieters dar (Mindestbedingung). Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.

1. Unternehmensdarstellung (wesentliche Geschäftsfelder, Leistungsspektrum sowie Struktur und Organisationsform des Unternehmens; max. 2 Seiten).

2. Nachweis der Microsoft-Autorisierung als Handelspartner mit der Kopie der Zertifizierung als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland

3. Referenzliste über wesentliche Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, des Liefer- bzw. Leistungszeitpunktes sowie des Auftraggebers und eines Ansprechpartners vor Ort.

oder

Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre diesbezüglichen Erfahrungen anhand von Referenzen dar. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:

- Beschreibung der erbrachten Leistungen

- Auftragswert

- Zeitraum der Leistungserbringung

- Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Zusätzlich gelten folgende Anforderungen an die benannten Referenzen:

Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet

bis zum Ende der Angebotsfrist - ist maßgeblich).

Es werden nur zwei Referenzen verlangt. Es steht Ihnen frei, weitere Referenzen zu benennen. Die BGE

empfiehlt weitere Referenzen beizufügen, die als bedingungsgemäß angesehen werden.

Das BGE behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Überprüfung nicht

standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

4. gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001

5. gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001

6. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft muss über mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter mit einer gültigen Microsoft-Zertifizierung im Licensing-Umfeld verfügen

7. Mitgliedschaft im Microsoft Partner Network (MPN) als Partner 

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/11/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/11/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Information gemäß § 11 VgV: Die technischen Parameter der elektronischen Übermittlung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen werden durch die Vergabeplattform vorgegeben. Die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Vergabeplattform.

Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.

Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen.

Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.

Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

- § 135 GWB Unwirksamkeit

- § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2023

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Auetal
Aurich
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Laer
Bad Lauterberg im Harz
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Butjadingen
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edewecht
Einbeck
Embsen
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Eydelstedt
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Guderhandviertel
Hagenburg
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hemmoor
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lengede
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Nörten-Hardenberg
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwanewede
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven