Ausschreibung von Umschlagleistungen für Restabfall, Bioabfall und PPK für den Lahn-Dill-Kreis / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Lahn-Dill-Kreis/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 47-49
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awld.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E86417654
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E86417654
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung von Umschlagleistungen für Restabfall, Bioabfall und PPK für den Lahn-Dill-Kreis / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umschlag von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK). Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Umschlag von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) an einer vom Auftragnehmer im Umkreis von 25 km (Luftlinie) um das Abfallwirtschaftszentrum Aßlar zu stellenden Umschlaganlage. Folgende Abfallmengen sind vom Auftragnehmer umzuschlagen:

- Restabfall: ca. 50.000 Mg/a

- Bioabfall: ca. 15.000 Mg/a

- PPK: ca. 18.000 Mg/a

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2025
Ende: 31/12/2034
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwei Jahre, soweit dieser nicht mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Jahren von einem der Vertragspartner gekündigt wird (maximale Laufzeit 20 Jahre).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.1.6): Je nach Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs wird die Leistung ggf. in mehreren Losen ausgeschrieben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung;

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden unter Angabe des Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsschutz muss bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bestehen.

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz muss in jedem der Geschäftsjahre mindestens 2 Mio. EUR betragen haben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenz (als Eigenerklärung) über Umschlagleistungen für Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier (PPK) oder Betrieb einer Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Abfälle;

- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Anlagen-/Standortverfügbarkeit (Umschlaganlage)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Referenz (als Eigenerklärung) über Umschlagleistungen für mind. 5.000 Mg/a Restabfall oder Bioabfall oder PPK in den Jahren 2020 – 2022 oder Betrieb einer Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Abfälle mit der ASN 20 03 01 oder 20 01 07 mit mind. 10.000 Mg Durchsatz pro Jahr in den Jahren 2020 – 2022;

- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Anlagen-/Standortverfügbarkeit (Umschlaganlage). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Formblättern für den Teilnahmeantrag beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen

Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBI. S. 338)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.

2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die ergänzend zur Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Die Kurzinformation enthält weitere Informationen.

3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 25.10.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.

4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang einzureichen (vgl. Ziffer I.3).

5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.

6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.

Hinweis: Für das Vergabeverfahren ist zudem zu beachten, dass die Entscheidung über die künftige Nutzbarkeit der Autobahnausfahrt voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 fällt. Sollte die Autobahnausfahrt, entgegen der heutigen Einschätzung dennoch langfristig weiter nutzbar sein, wird das gegenständliche Vergabeverfahren aufgehoben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilheminenstraße 1 – 3 (Wilheminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2023

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