LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation in Schwerin gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Heizung, Lüftung, Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 2023010062

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH als Treuhänderische Sanierungsträgerin der Landeshauptstadt Schwerin
Postanschrift: Bertha-v.-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Treuhänderischer Sanierungsträger der Landeshauptstadt Schwerin
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dienstleistungen Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation in Schwerin gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Heizung, Lüftung, Sanitär

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023010062
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation "Am Packhof" in Schwerin gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3, Leistungsphasen 5-9

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Am Packhof 19053 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt auf dem stadteigenen Grundstück Am Packhof 2 (gegenüber dem Stadthaus) die Errichtung einer Mobilitätsstation. Die Mobilitätsstation stellt ein spezielles Serviceangebot für Radfahrer dar. Sie bietet unterschiedliche Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern, Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten, Auflademöglichkeiten, einen Fahrradverleih sowie eine Fahrradreparatur.

Die aktuellen Planungen sehen ein zweigeschossiges Gebäude, in dem im Obergeschoss Fahrradverleih und Fahrradreparatur vorgesehen ist. Auch die erforderliche Technik und Räume für das Personal sind im Obergeschoss vorgesehen. Im Erdgeschoss sind überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten geplant. Je nach Ausgestaltung der Abstellmöglichkeiten (Ständer-Box) sind in der Mobilitätsstation 300 Fahrradabstellplätze möglich.

Es sind die Leistungen gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3 der Leistungsphasen 5-9 zu erbringen.

Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits durch ein Ingenieurbüro erbracht. Aufgrund der Geschäftsaufgabe des beauftragten Unternehmens wird das Vergabeverfahren für die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 durchgeführt.

Die Landeshauptstadt hat für diese Maßnahmen einen Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.

Zuschlagskriterien:

höchster Wert = bester Wert

1. Honorar - Wichtung 40%

2. Qualität der Personalplanung - Wichtung 20%

- Darstellung des geplanten Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte,

- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust

3. Präsenz vor Ort - 40%

- Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz und Teilnahme an Bauberatungen (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Personalplanung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Es wurde ein Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 112-350100
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1EVYF840

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2023