Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 300.H Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023090021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schuhmarkt 1
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 300.H Estricharbeiten
Neubau Regionalschule Goethe in Parchim - Los 300.H Estricharbeiten
Neubau Regionalschule Goethe Gneisenaustraße 2 19370 Parchim
Ausgeschrieben sind die Estricharbeiten:
- 5.700 m2 Reinigung Untergrund
- 4.200 m2 Wärmedämmung 50mm
- 1.600 m2 Wärmedämmung 100mm
- 5.800 m2 Trittschalldämmung 20mm
- 650 m Gebundene Schüttung
- 5.400 m2 Zementestrich
- 3 Stk. Sauberlaufzonen mit Einbaurahmen
- 25 m nicht brennbare Schwelle
12/23/65-02
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FBS GmbH
Postanschrift: Mecherner Str. 16
Ort: Merzig
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66663
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1EVKLUWU
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.