Self Service BI Software Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-0219
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3018473016316
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Self Service BI Software
Beschaffung von Softwarelizenzen für eine Self-Service BI Software für den Einsatz in PLAIN sowie zugehörige Betriebs- und Unterstützungsleistungen
Orte der Leistungserbringung sind die Rechenzentrumsstandorte des AG.
Die genauen Örtlichkeiten werden dem AN nach Zuschlag bekannt gemacht.
Es werden abrufbare Softwarelizenzen für eine Self-Service BI Software für den Einsatz in PLAIN benötigt. Des Weiteren sind abrufbare Betriebs- und Beratungsleistung zu beschaffen. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung entsprechender Lizenzen und Dienstleistungen mit einer Laufzeit von drei Jahren mit einer optionalen Verlängerung um ein Jahr mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Es besteht die Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um 12 Monate bis zum 30.11.2027.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Erweiterten Richtwertmethode gemäß
UfAB 2018 ermittelt. Innerhalb des Schwankungsbereichs von 10% entscheidet der günstigste Preis über den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in
den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
benannt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung
nach § 125 GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis nicht
älter als 3 Monate
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Firmenbogen (Angaben zum Bieter und Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre)
-mit der Abgabe dieses Angebots erkläre ich/erklären wir, dass sich mein/ unser Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min. 1 Mio. €
- Erklärung Qualitätsmanagement
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des Angebots)
Nur bei Bietergemeinschaft/Einsatz von Nachunternehmer/
EignungsleiheAlle geforderten Unterlagen (Erllärung Eignung
GWB, Erklärung für Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw.
für Eignungsverleiher (Dritter) bzw. für Nachunternehmer,
Erklärung zum Qualitätsmanagement,
Verschwiegenheitserklärung, IT-Sicherheit, Erklärung
UnternehmenBezugRUS, Vertraulichkeitserklärung) pro Mitglied
der Bewerbergemeinschaft bzw. pro Eignungsverleiher bzw. pro
Nachunternehmer vollständig ausgefüllt
-Erklärung VerschwiegenheitVertragsausführung
-Erklärung Vertraulichkeit
-Erklärung BezugRUS" vollständig ausgefüllt
-Erklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
- 3 Referenzen Ihres Unternehmens über die Erbringung vergleichbarer Leistungen innerhalb der vergangenen 3 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de