Geothermie Neuruppin – Bohrtechnik; Los 5: Filter

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Neuruppin GmbH
Postanschrift: Heinrich-Rau-Str. 3
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Artur Dzasokhov
E-Mail:
Telefon: +49 3391/511320
Fax: +49 3391/511180
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swn.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E72281127
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtwerke

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geothermie Neuruppin – Bohrtechnik; Los 5: Filter

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45251141 Bau von geothermischen Kraftwerken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.

Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.

Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung:

Neuruppin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 5 beinhaltet die Lieferung von Edelstahl-Wickeldrahtfiltern inkl. Aufsatz- und Sumpfrohren für die Geothermische Dublette Neuruppin.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen

des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,

3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG

und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,

4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23

der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland,

5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete

Erklärung abzugeben, in der:

— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

— alle Mitglieder aufgeführt sind,

— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus

uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,

— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.

Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht

vorgeschrieben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,

3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG),

4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten

Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:

a) Sachschäden: 5 Mio. EUR,

b) Vermögensschäden, sonstige Schäden: 1 Mio. EUR.

Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro

Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.

B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung

der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers

und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den

geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung

vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Referenzen müssen fertiggestellt und innerhalb der EU ebracht worden sein. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,

2. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden sollen,

2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 3 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen,

Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,

3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),

4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote,

5. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,

6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,

7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,

8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet,

9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen,

10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,

11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Los 2: Verrohrung“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.dekönnen sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: , Tel.:+49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 22. September 2023 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,

12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,

13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1) genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.

Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

14. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.

15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2023

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