Strategieberatung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: UKSH UniversitätsklinikumSchleswig-Holstein
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://www.subreport.de/E48785666
E-Mail:
Telefon: +49 451/500-11610
Fax: +49 451/50011608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E48785666
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E48785666
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strategieberatung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung eines unternehmensweiten Audits nebst Konzipierung einer Entwicklungsstrategie. Ziele sind insbesondere die Identifizierung der Ursachen für die hohen Jahresfehlbeträge, die Identifizierung von Optimierungspotenzialen und Handlungsempfehlungen sowie die Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rechtlicher Erfüllungsort ist Kiel. Die Leistungen der Analyse und die Zusammenarbeit im Projekt erfordern Vor-Ort-Termine an den Campi Kiel und Lübeck des UKSH. Im Übrigen können die Leistungen vom Bürostandort des Auftragnehmers aus erbracht werden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung eines unternehmensweiten Audits nebst Konzipierung einer Entwicklungsstrategie. Ziele sind insbesondere die Identifizierung der Ursachen für die hohen Jahresfehlbeträge, die Identifizierung von Optimierungspotenzialen und Handlungsempfehlungen sowie die Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie.

Zur Durchführung dieses Audits und Erarbeitung der Entwicklungsstrategie vergibt das UKSH einen Auftrag über entsprechende Leistungen der Unternehmensberatung an ein möglichst in der Beratung von Krankenhäusern, insbesondere solchen der Maximalversorgung bzw. solchen, deren Aufgabe die universitäre Krankenversorgung und Sicherstellung der Forschung und Lehre in der klinischen Medizin ist, erfahrenes Beratungsunternehmen. Der Auftrag umfasst eine Analysephase und eine Konzeptionsphase. Ziel ist die Erstellung eines entsprechenden umfassenden Gutachtens nebst dessen Gremienvorstellung als werkvertraglicher Erfolg. Eine Mitwirkung bei der Umsetzung der konzipierten Maßnahmen durch das Beratungsunternehmen ist nicht vorgesehen.

Der Auftragsgegenstand wird in den Vergabeunterlagen näher konkretisiert

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es handelt sich um einen Werkvertrag, dessen Laufzeit an die Abnahme der Laufzeit geknüpft ist. Die obige Angabe bezieht sich auf die derzeitigen Terminziele (Ergebnisbericht Ende 2024, Gremienvorstellung Anfang 2025). Gesonderte Verlängerungsoptionen sind nicht vorgesehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

EK-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist grundsätzlich aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe).

EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. Soweit im Hinblick auf die Leistungen, für die der Bewerber sich bewirbt, Eintragungen in Berufsregister (auch: Mitgliedschaften in einer Kammer) erforderlich sind, müssen diese gegeben sein.

EEK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund zugleich die geschäftliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 158 Nr. 4 BauGB beeinträchtigt, erfolgt ein Ausschluss.

bb) Eigenerklärungen und Nachweise

Zur Prüfung dieser Bedingungen werden die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise verlangt:

PL1: Unternehmensprofil/-organsiation. Eintragung in Berufsregister: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens sowie nötigenfalls Eintragung in ein Berufsregister.

PL2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist (dazu gehören mindestens gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte), innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.

PL3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

PL4: Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht:

PL4.1: Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),

PL4.2: Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist,

PL4.3: Eigenerklärung Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung: Eigenerklärung, dass der Bewerber oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder wegen eines der in § 98c Aufenthaltsgesetz genannten Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,

PL5: Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),

PL6: Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist (dazu gehören mindestens gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte), im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),

PL7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

PL8: Kein Bezug zu Russland. Eigenerklärung für das Unternehmen mit folgenden Inhalten:

1. Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Ansässigkeit oder Niederlassung des Bewerbers in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln des Bewerbers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Sofern eine oder mehrere der Erklärungen von PL2-PL8 nicht wahrheitsgemäß abgegeben werden kann, sind die Gründe dafür darzulegen, etwa die ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder sonstige Gründe, warum ausnahmsweise kein Ausschluss erfolgen sollte.

Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der PL8 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge). Eine falsche Erklärung kann zudem strafrechtliche Konsequenzen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein unzulässiger Bezug zu Russland auch dann vorliegt, wenn die relevante Person die russische neben einer anderen Staatsbürgerschaft besitzt.

Als vorläufiger Nachweis (alternativ zur Vorlage von PL1-PL7) ist auch eine vollständig und richtig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Amtsblatt L 3 vom 06.01.2016, S. 16) und unter Beachtung der Anleitung in Anhang 1 zulässig. Der Auftraggeber hat dann hinsichtlich der endgültigen Belege die in Tz. 175 der Bewerbungsbedingungen genannten Rechte. ACHTUNG: Die Erklärung zu PL8 ist auch im Fall der Vorlage einer EEE nötig

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

aa) Eignungskriterien

EK-IV: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden nicht jeweils mindestens 3.000.000 € pro Versicherungsfall beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden (Mindestanforderung).

EK-V: Geschäftstätigkeit und Umsätze von drei Jahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die vom Unternehmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Unternehmensberatung von Krankenhäusern) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Aktivität und Leistungskraft des Unternehmens in diesem Feld erkennen lassen. Das Kriterium ist erfüllt, wenn der jährliche Umsatz in diesem Tätigkeitsbereich der vergangenen drei Geschäftsjahre jeweils mindestens 3 Millionen € (netto) betragen hat (Mindestanforderung). Da der Auftraggeber angesichts der strategischen Bedeutung des Auftrags für das UKSH und seinen Gewährträger Wert auf die Beratung durch ein etabliertes Beratungsunternehmen legt, dessen Wort entsprechendes Gewicht hat, werden nur Unternehmen zugelassen, welche die Angaben für alle drei Geschäftsjahre in der geforderten Höhe vorweisen können und damit auch eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit in diesem Tätigkeitsbereich vorweisen (ebenfalls Mindestanforderung).

bb) Eigenerklärungen und Nachweise

Zur Prüfung dieser Kriterien sind die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen:

WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils mindestens 3.000.000 € pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen (Mindestanforderung).

WL2: Erklärung zu Umsätzen: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Unternehmensberatung von Krankenhäusern) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Umsatz im Tätigkeitsbereich muss in allen drei Jahren jeweils mindestens 3 Millionen € betragen.

Als vorläufiger Nachweis ist auch eine vollständig und richtig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Amtsblatt L 3 vom 06.01.2016, S. 16) und unter Beachtung der Anleitung in Anhang 1 zulässig. Der Auftraggeber hat dann hinsichtlich der endgültigen Belege die in Tz. 175 der Bewerbungsbedingung genannten Rechte.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. Beschreibung Eignungskriterien

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Der Bewerber muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Vergleichbar sind Leistungen der Unternehmensberatung im Sinne der (möglichst umfassenden) Analyse und Optimierung der Wirtschaftlichkeit für Universitätsklinika. Die Vergleichbarkeit wird auch gewahrt, wenn die Referenz ein sonstiges Krankenhaus der Maximalversorgung betrifft, vorausgesetzt, die Erfahrungen bei der Berücksichtigung der Besonderheiten von Forschung & Lehre in einem Klinikum werden anderweitig nachgewiesen, z.B. durch entsprechende Referenzen eines vorgesehenen Nachunternehmers. Mindestanforderung sind die Durchführung von zwei solchen Referenzprojekten mit einem Auftragsumfang von jeweils mindestens 500 000 € (brutto).

Die Leistungen für das Referenzprojekt müssen zumindest teilweise innerhalb eines Referenzzeitraums von max. 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist liegen. Gewertet werden können nur bereits erbrachte Leistungen, es ist jedoch nicht zwingend, dass die Leistungen bereits vollständig abgeschlossen sind. Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens, nicht auf einzelne Mitarbeiter oder Führungskräfte. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des unmittelbar mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV).

EK-VII: Verfügbarkeit von Fachkräften und Stellen: Das Unternehmen muss über für den Auftrag fachlich qualifizierte (in diesem Sinne „technische“ gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Fachkräfte, einschließlich solcher für die Qualitätskontrolle, verfügen. Als derartige Fachkräfte gelten solche mit Hochschulabschlüssen in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen, Medizin, Recht oder im Hinblick auf die Auftragsart gleichwertigen Qualifikationen, die durch eine dem vorliegenden Auftrag vergleichbare betriebswirtschaftliche Beratung von Krankenhäusern (persönliche Referenzen) und eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung (nach dem letzten erworbenen berufsqualifizierenden (Hochschul-)Abschluss) ausgewiesen sind. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss über mindestens zehn den genannten Anforderungen entsprechende Fachkräfte verfügen.

Hinweis: An dieser Stelle geht es um die Verfügbarkeit des entsprechenden Personals beim Unternehmen als solches (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Demgegenüber werden Qualifikation und Erfahrung des unmittelbar für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals (Teams) im Rahmen der Zuschlagskriterien vergleichend bewertet (§ 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV), vgl. schon soeben.

EK-VIII: Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Das Unternehmen muss über hinreichende Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Beratungsleistungen verfügen. Hinreichend ist eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 oder einem vergleichbaren Qualitätssicherungssystem oder eine Beschreibung von einem solchen System im Wesentlichen gleichwertigen Qualitätssicherungsmaßnahmen.

EK-IX: Personalstärke: Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss zumindest im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr und zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags über mindestens 50 fest angestellte Beschäftigte mit Hochschulabschluss verfügen.

EK-X: Hinreichende Selbstausführung, Unterauftragsanteil, ordnungsgemäße Eignungsleihe: Der Bewerber muss jedenfalls die oben bestimmten kritischen Aufgaben im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV selbst erbringen. Der Unterauftragsanteil darf nicht weiter gehen. Soweit für sonstige Aspekte eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, muss diese den Anforderungen dieser Bewerbungsbedingungen entsprechen und die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für das Unternehmen, auf welches sich berufen wird, vorgelegt werden.

bb) Eigenerklärungen und Nachweise

Zur Prüfung dieser Kriterien sind die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen:

TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten max. 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den zu EK-VI genannten Merkmalen. Mindestanforderung sind die Durchführung von zwei solchen Referenzprojekten mit einem Auftragsumfang von jeweils mindestens 500 000 € (brutto).

TL2: Angabe der Fachkräfte und Stellen: Angaben zu den Fachkräften im Sinne des Kriteriums EK-VII mit Angaben zu den Jahren der Berufserfahrung und persönlichen Referenzen im Sinne des Kriteriums. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss über mindestens zehn den genannten Anforderungen entsprechende Fachkräfte verfügen.

TL3: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Beschreibung der vom Unternehmen getroffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Sinne des Kriteriums EK-VII; ausreichend ist, falls der Nachweis durch eine Zertifizierung geführt werden soll, eine Kopie des entsprechenden Zertifikats über die Prüfung des Qualitätssicherungssystems nach der einschlägigen Norm.

TL4: Angaben der Zahl der Beschäftigten (sowie der mit Hochschulabschluss): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (fest angestellt) und die Zahl seiner fest angestellten Beschäftigten mit Hochschulabschluss in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren). Zumindest die letztgenannte Angabe ist auch für den Zeitpunkt des Teilnahmeantrags zu machen. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss zumindest im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr und zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags über mindestens 50 fest angestellte Beschäftigte mit Hochschulabschluss verfügen.

TL5: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe: Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Soweit der Bewerber sich auf Kapazitäten der Unterauftragnehmer oder sonstiger Dritter beruft, sind diese namentlich zu benennen. Es sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung (wie sie für den Bewerber selbst nötig sind) zusätzlich auch für diese Unternehmen vorzulegen, zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis . Hinweis: Es gilt ein teilweises Selbstausführungsgebot

Als vorläufiger Nachweis ist auch eine vollständig und richtig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Amtsblatt L 3 vom 06.01.2016, S. 16) und unter Beachtung der Anleitung in Anhang 1 zulässig. Der Auftraggeber hat dann hinsichtlich der endgültigen Belege die in Tz. 175 der Bewerbungsbedingung genannten Rechte.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. Beschreibung Eignungskriterien

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/11/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (vgl. dazu sogleich Tz. 164 f.), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2023

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