Erweiterung Ganztagsbetreuung Theodor-Heuss-Schule; Technische Ausrüstung - ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 04523/52/3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8331850625
Fax: +49 8331850620
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Ganztagsbetreuung Theodor-Heuss-Schule; Technische Ausrüstung - ELT
Die Stadt Memmingen plant die Erweiterung und Neustrukturierung der Theodor-Heuss-Schule in Memmingen zur Erfüllung des gesetzlichen Ganztagesanspruchs. Die Schule soll nach dem Endausbau und der Umstrukturierung den Anforderungen dieses umfassenden Schulprofils gerecht werden. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4-6 (ELT), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4-6 (ELT), LPH 1-9 bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch besondere Leistungen beauftragt werden.
Das Schulgebäude mit Pausenhalle, Einfachturnhalle und einer Hausmeisterwohnung wurde in den Jahren 1969 bis 1972 als Memminger Westschule – Volksschule errichtet. Es ist eine 4 bis 5-zügige Grundschule mit rund 400 Schüler*innen verteilt auf 18 Klassen. Aufgrund der aktuellen amtlichen Schülerstand- und Schülerbewegungsstatistik zum Erhebungsstichtag 21.06.2023 wird für das Schuljahr 2026/2027 ein Anstieg auf 533 Schüler*innen bzw. 23 Klassen prognostiziert. Im Rahmen der Maßnahmenplanung ist der Raumbedarf in Abhängigkeit der zuvor ermittelten pädagogischen Erfordernisse und der Bestandssituation abzugleichen und ein stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Als Grundlage und Orientierungsrahmen für die Planung hinsichtlich des Flächenbedarfs und der wesentlichen Funktionen dient die Raumprogrammempfehlung der Regierung von Schwaben. Derzeit kann die flächenmäßige Umsetzung der Nutzungen im Bestand nicht in Gänze abgebildet werden sodass eine Erweiterung sowie Neustrukturierung der bestehenden Flächen erforderlich ist.
Neu zu schaffen sind u.a. derzeit provisorisch im Bestand eingerichtete Räumlichkeiten für den Ganztagsbereich. Im Einzelnen handelt es sich um einen Küchen- und Speisenbereich sowie um einen Ganztagsbereich für Aufenthalt und Differenzierung. Darüber hinaus werden im Unterrichtsbereich weitere Klassenzimmer sowie ein Musikraum benötigt. Im pädagogischen Arbeitsbereich beispielsweise gilt es den Fehlbedarf eines Seminarraumes zu decken. Der Raumbedarf im Ganztagsbereich geht von der Annahme aus, dass zukünftig 70 Hortinder des benachbarten Hortes Wartburgweg an der Schule sind für die auch Räumlichkeiten geschaffen werden müssen.
Bei der Umsetzung des Raumprogramms ist ein sparsamer Flächenverbrauch erstrebenswert. Neben den Vorgaben des Raumprogramms sind insbesondere die Rahmenbedingungen, die sich aus dem Bestand ergeben maßgeblich einflussnehmend. Entsprechend ist ein stimmiges Konzept für die erforderlichen Räume zu erarbeiten und zu realisieren. Es gilt eine flexible räumliche Struktur zu entwickeln, das 8vorhandene Schulgebäude so umzubauen/-nutzen und zu erweitern, dass der Mehrbedarf an Raumprogramm flächensparend abgebildet werden kann.
Anzustreben sind insbesondere intelligente Mehrfachnutzungen unter Einschluss von Erschließungsflächen und räumlichen Synergien, ein multifunktionaler zonierbarer Ganztagsbereichs mit der Möglichkeit verschiedene Aktivitäts- bzw. Funktionsbereiche zu trennen.
Hierbei ist zu prüfen, inwieweit diese durch Umnutzungsmöglichkeiten im Bestand bzw. durch multifunktionale Nutzungen abzubilden sind. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist zudem die umfassende Sanierung der bestehenden Sanitäranlagen. Die Barrierefreiheit für die vertikale Erschließung ist unabdingbar und soll durch Anbau oder Integration eines Aufzugs erreicht werden. Während der Baumaßnahme soll der Schulbetrieb nach Möglichkeit weitergeführt werden. Der ermittelte Mehrbedarf an Nutzfläche beträgt insgesamt 1.200 m².
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der KG 200 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,0 Mio. € geschätzt. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 betragen ca. 863 Tsd. Euro (netto).
Der Auslober beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: LPH1-2 gem. § 55 ff HOAI 2021 mit Anlage 15
Leistungsstufe 2: LPH 3-4 gem. § 55 ff HOAI 2021 mit Anlage 15
Leistungsstufe 3: LPH 5-7 gem. § 55 ff HOAI 2021 mit Anlage 15
Leistungsstufe 4: LPH 8-9 gem. § 55 ff HOAI 2021 mit Anlage 15
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart sind für Anfang 2024 vorgesehen. Der Förderantrag muss im September 2024 der Regierung vorgelegt werden. Da der Maßnahmenbeginn im Frühjahr 2026 erwartet wird, ist die Fertigstellung und Inbetriebnahme zum Beginn des Schuljahrs 2027/2028 vorgesehen.
Bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden
Kriterien:
Projektleitung
Berufserfahrung der Projektleitung (max. 3 Punkte)
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt
weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte
Referenzen
Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (max. 4 Punkte)
1.000 m² oder mehr = 4 Punkte
500 m² oder mehr = 2 Punkte
weniger als 500 m² = 0 Punkte
Erbrachte Leistungen bei Anlagengruppen mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 8 (max. 3 Punkte)
Anlagengruppe 4: 1 Punkt
Anlagengruppe 5: 1 Punkt
Anlagengruppe 6: 1 Punkt
Es können somit je Bewerbung maximal 10 Punkte erreicht werden.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4-6 (ELT) beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
-Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage
eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt;
bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im
Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte
Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3,0 Mio. € für Personenschäden und von 2,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers)
über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit
im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A)Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
(1)der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2)der Berufserfahrung in Jahren,
(3)von persönlichen Referenzprojekten als Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Unternehmens
b. Name des Referenzprojekts
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr)
e. Honorarzone
f. Brutto-Grundfläche (BGF) in m²
g. Anlagengruppen
h. der eigene prozentuale Leistungsanteil an der Projektleitung
i. individuelle Beschreibung der Referenz auf max. einer DIN A4 Seite
Mindestanforderungen
• Nachweis einer der Aufgabe entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung.
• Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über die Planung im Leistungsbild "Technische Ausrüstung - ELT" § 55 HOAI 2021.
• Die Leistungsphase 8 muss nach dem 01.09.2013 fertiggestellt worden sein.
• Der eigene Anteil an der Projektleitung muss je Anlagengruppe und je Leistungsphase mindestens 50 % betragen.
• Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
B) Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte, einschließlich der Inhaber/Führungskräfte.
Mindestanforderung
• Mindestens 3 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
C) Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche Person ist berechtigt die Berufsbezeichnung Architekt zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.