1W/23 Integrierte Rad- und SPNV-Achse Region Trier, Umfeld Haltepunkt Pallien Referenznummer der Bekanntmachung: 1W/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffgen, Martin
E-Mail:
Telefon: +49 6517184601
Fax: +49 6517184608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
1W/23 Integrierte Rad- und SPNV-Achse Region Trier, Umfeld Haltepunkt Pallien
Südlich der Kaiser-Wilhelm-Brücke soll bis Ende 2024 zwischen Moselradweg und Bonner Straße der Weststrecken-Bahnhaltepunkt Pallien (Maßnahme der DB AG) entstehen. Die Umfeldplanung der Stadt Trier bezieht sich auf begleitende Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen für Radwegtrassen, Radabstellanlagen, Radserviceeinrichtungen, ÖPNV-Verknüpfung Bus/Bahn und die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteiganlagen. Neben Umgestaltungen in der Bonner Straße und der Bitburger Straße steht dabei ein von Altbebauung freigeräumter Bereich zwischen diesen Straßen im Mittelpunkt der Planungs- und Bauaufgabe mit Sicherung eines Geländesprungs, z. B. durch eine Stützwand o. ä.
Die Maßnahmen sind im Sinne des Aufbaues einer integrierten Rad- und SPNV-Achse Region Trier Bestandteil eines vom Bundesamt für Logistik und Mobilität betreuten Förderprogramms. Planung und Realisierung sind mit Blick auf die Reaktivierung der DB-Weststrecke für den Personennahverkehr und den Abruf der Fördermittel eng terminiert.
Büro des AN, Ortstermine in Trier, während der baulichen Umsetzung ist die Gewährleistung kurzfristiger Präsenz in Trier zwingend.
Der Auftrag bezieht sich auf die Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45-48 HOAI zzgl. Leitungskoordinierung, die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-44 HOAI, die Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52 HOAI und bei der Bauausführung auf die örtl. Bauüberwachung. Die zu planenden Bauwerke werden der Honorarzone III zugeordnet. Zunächst sind die Leistungen bis einschl. Leistungsphase 3 HOAI zu erbringen. Nach dem Baubeschluss durch den Stadtrat steht die Beauftragung für die HOAI-Grundleistungen ab Leistungsphase 5 sowie die örtl. Bauüberwachung an. Beide Beauftragungen sollen an den gleichen AN vergeben werden.
Neben der Planung für die Fläche zwischen Bonner Str. und Bitburger Str. (inkl. Anbindung Palliener Str.) besteht die Aufgabe in der Schließung einer Radweglücke längs der Bitburger Str. mit Optimierung der angrenzenden hochbelasteten LSA-geregelten Knotenpunkte. Ebenso ist die Fußwegführung zwischen dem abseits der Gleise gelegenen Aufzug / der Flächen für Radabstellanlagen und dem westlichen Bahnsteig mit Querung der Bonner Str. per Fußgänger-LSA zu planen. Auch der Neu- bzw. barrierefreie Umbau von Bushaltestellen am ÖPNV-Verknüpfungspunkt „Pallien“ ist Thema. Die Behebung der Radnetzmängel haben an dieser Stelle besondere Bedeutung, da es sich um einen Abschnitt der künftigen Pendlerradroute Konz-Trier-Schweich handelt, die hier auch dem touristischen Verkehr zur Verbindung zwischen dem Moselradweg und der Innenstadt Trier dient.
Bei der Bauwerksplanung für den Geländesprung zwischen Bitburger Str. und Bonner Str. sind Belange des Denkmalschutzes bzgl. der Kaiser-Wilhelm-Brücke und des Moselpanoramas (Umgebung mit roten Felswänden) zu berücksichtigen.
Planungsumgriff
- Umgestaltung Knotenpunkt Bitburger Str. / Bonner Str. / Kölner Str. unter Berücksichtigung der neuen Radverkehrsführung
- Umgestaltung Knotenpunkt Bitburger Str. / Kaiser-Wilhelm-Brücke unter Berücksichtigung der neuen Radverkehrsführung
- Bonner Str. auf ca. 240 m Länge zwischen Kölner Str. und nördlich Kaiser-Wilhelm-Brücke
- Verbreiterung Seitenraum Bitburger Str. für die Pendlerradroute inkl. Stützwand / Böschung
- Platzgestaltung der Fläche zwischen Bonner Str. und Geländesprung an Bitburger Str. mit Berücksichtigung der Radserviceeinrichtungen sowie sonstigen Nutzungen
- Neubau / barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
- Einmündung Palliener Str.
Planungsgrundlagen des AG
- digitale Bestandspläne (UTM-Koordinaten)
- Unterlagen zur Kaiser-Wilhelm-Brücke
- Mobilitäts- / Radverkehrskonzept
- maßnahmenbezogene Verkehrsgutachten
- Leitungsbestand
- Planungen der DB AG (Bahnsteig, Aufzugstandort)
- Baugrundgutachten
- Angaben zu Denkmalpflege und Archäologie
- Ausbaustands der Stadt Trier (Borde, Pflaster, taktile Elemente, usw.)
- Kriterien für Baumstandorte
Projektorganisation
Vom AG werden die erforderlichen Leistungen für Ämterumlauf und Baubeschluss erbracht. Leistungen der Leistungsphase 4 HOAI werden nicht benötigt.
Die technische Planung der Straßenbeleuchtung erfolgt durch die Stadtwerke Trier.
Der LSA-bezogene Tiefbau (Kabelzugschächte, Leerrohrtrassen, Mastfundamente, Einbau bereitgestellter Signalgebermaste, Schaltschrankfundament, ggf. erforderliche Rückbauten) ist Teil der Planung und Ausführung. Die signaltechnischen Komponenten (Steuerungssoftware, Schaltschrank mit Hardware, Signalgeber, Taster, Lieferung Signalmaste und Detektoren, Herstellung von Induktionsschleifen) sind Teil eines separaten Auftrags.
Die Planungsleistung des AN wird durch das Amt StadtRaum Trier betreut.
Die Projektsteuerung erfolgt durch die Stadt Trier.
Die Maßnahme „Integrierte Rad- und SPNV-Achse, Umfeld Haltepunkt Pallien“ ist räumlich und terminlich verbunden mit der Reaktivierung der DB-Weststrecke für den Personennahverkehr.
Projektbesprechungen mit Dritten (Behörden, Leitungsbetreiber, Verkehrsbetriebe, DB AG, sonstige Fachplaner) erfolgen in der Regel unter Beteiligung von StadtRaum Trier und der Projektsteuerung und sind terminlich entsprechend abzustimmen.
Die Realisierung der Maßnahme muss in jedem Fall erfolgen, da sie im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Weststrecke Trier für den Personennahverkehr steht und bedeutende Bestandteile der Umfeldinfrastruktur am Haltepunkt Pallien enthält. Jedoch muss die Beauftragung der angefragten Leistungen stufenweise erfolgen, da nach den Regelungen der Stadt Trier nach der Leistungsphase 3 HOAI von den Gremien der Baubeschluss gefasst werden muss und erst danach die Beauftragung der nachfolgenden Planungsleistungen sowie die örtliche Bauüberwachung beauftragt werden darf.
Die Zuschlagskriterien beziehen sich auf qualitative Kriterien und das Honorar. Zur Bewertung der qualitativen Kriterien erfolgt AG-seitig durch mehrere Personen eine fachliche Einschätzung, Bewertungsskala 1 bis 5 (5=Bester). Die Zuschlagskriterien werden gewichtet.
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Gewichtung 30%)
Die fachliche Eignung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter ist mit Nachweisen zu Qualifikation und Referenzprojekten darzustellen. Die Angaben sind Voraussetzung für die Angebotswertung.
Organisation der Projektbearbeitung (Gewichtung 20%)
Gefordert werden Angaben zur Projektabwicklung wie Personalverfügbarkeit (Personaleinsatzplan mit Personalbenennung inkl. Vertretungen), Präsenz vor Ort im Rahmen der Bauüberwachung, Einbindung der am Projekt zu Beteiligenden. Darstellung anhand Beispielprojekt.
Arbeitsweise und Methodik (Gewichtung 10%)
Zur Beurteilung von Qualitätssicherung, Termintreue und Wirtschaftlichkeit des Planungsergebnisses sind anhand eines vergleichbaren Projekts und unter Bezugnahme auf die vorliegende Aufgabenstellung büroorganisatorische Abläufe und Steuerungsinstrumente/Methoden zur Projektabwicklung vorzustellen. Darstellung der Kostenkontrolle, wobei neben der wirtschaftlichen Erbringung der Planungsleistung auch die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme im Sinne von Nachhaltigkeit (Herstellung/Unterhaltung) bedeutend ist.
Qualität der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen (Gewichtung 10%)
Bei der Beurteilung wird der Inhalt in fachlicher Sicht, die Referenzprojekte und der Gesamteindruck der Bewerbung berücksichtigt.
Honorar für Planungsleistungen/Nebenkosten (Gewichtung 25%)
Anzubieten sind die Grundleistungen nach HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 3 / 5 bis 8 für die Objektplanung gemäß §§ 41-44 und §§ 45-48 sowie die Leistungsphasen 2 bis 6 der Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52, jeweils Honorarzone III. Außerdem ist die örtliche Bauüberwachung anzubieten.
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten (netto):
Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs 3,2 Mio. Euro
Stützwand: 1,1 Mio. Euro
Daneben soll als besondere Planungsleistung die Leitungskoordinierung bzgl. vorhandener und geplanter Leitungstrassen der Versorgungsträger erfolgen (zusammenstellen und übernehmen des Leitungsbestandes in die Planung, Konfliktprüfung, Abstimmung und Festlegung erforderlicher Neuverlegungen von Leitungstrassen und Schächten mit den Leitungsbetreibern, dokumentieren von Abstimmungsergebnissen in Protokollen, Erstellen des Leitungskoordinierungsplans, Querschnitte).
Die Vergütung der Nebenkosten soll als %-Ansatz des Nettohonorars für die Grundleistungen erfolgen. Die Nebenkosten enthalten ergänzend zu den in §14 HOAI aufgeführten Leistungen 10 Termine in Trier zur Projektabstimmung mit dem AG während der Planungsphase, die digitale Übergabe der Planungsergebnisse als dxf / docx / xlsx / pdf / D83 und 2 Papierausfertigungen der abgeschlossenen Vor- bzw. Entwurfsplanung sowie 5 Papierausfertigungen der zur Bauausführung freigegebenen Ausführungsplanung.
Zur Bewertung des Honorars (Euro netto) werden Punkte vergeben, die nach folgender Formel berechnet werden:
5 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) – Wertungssumme des jeweiligen Bieters]
niedrigste Wertungssumme
Bzgl. Honorar für Planung, Bauüberwachung und Nebenkosten unvollständige Angebote werden nicht gewertet.
Verrechnungssätze für Sonderleistungen (Gewichtung 5%)
Anzubieten sind Verrechnungssätze (netto) für:
- Projektleiter (Euro/h)
- Ingenieur (Euro/h)
- Bauzeichner / sonstige Mitarbeiter (Euro/h)
- Tagespauschale für Vor-Ort-Termin (Euro)
- Reprokosten für Mehrausfertigungen farbiger Pläne (Euro/m²)
Nachvollziehbare marktübliche Personal-Stundensätze = 1 P (Punkt) je Personalgruppe, keine Angabe/nicht plausibel = 0 P.
Nachvollziehbarer Verrechnungssatz für Vor-Ort-Termin = 1 P, keine Angabe/nicht plausibel = 0 P
Nachvollziehbarer Preis der Reproleistung = 1 P, keine Angabe/nicht plausibel = 0 P
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1W/23 Integrierte Rad- und SPNV-Achse Region Trier, Umfeld Haltepunkt Pallien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Grundlage des Vergabeverfahrens hat sich geändert. Es findet ein erneutes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb statt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.