Lieferung von Erdgas für die ANregiomed gKU AöR in 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2023-0027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Escherichstr. 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anregiomed.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.vea-ausschreibungen.de
Postanschrift: Zeißstraße 72
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vea.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für die ANregiomed gKU AöR in 2024 und 2025
Lieferung von rd. 13.108 MWh/a Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung.
ANregiomed gKU AöR
Escherichstr. 1
91522 Ansbach
Die Gesamtmenge beläuft sich auf ca. 13.108 MWh/a für die Lieferjahre 2024 und 2025 und wird in einem Los zusammengefasst. Die Lieferung findet inkl. Abwicklung der Netznutzung statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage Leistungsbeschreibung
Preisbildung Anlage Preisangebot
Anlage Eigenerklärungen
Anlage Entwurf gaslieferungsvertrag
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage Eigenerklärungen
Muster-Gaslieferungsvertrag
Gewerbezentralregister Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 6 06
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).