EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Grüngut für den Rhein-Lahn-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Insel Silberau 1
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Grüngut für den Rhein-Lahn-Kreis
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt II.2.4) genannten Einzelleistungen.
Übernahme und Verwertung von Grüngut:
– Regelmäßige Abholung von Grüngut von derzeit 33 bestehenden sowie ggf. weiteren Sammelplätzen im Kreisgebiet (Abholung durch Fahrzeuge mit Ladekran);
– Abholung von Weihnachtsbäumen im Zeitraum von Januar bis Februar an bestimmten vom Auftraggeber vorgegebenen Sammelplätzen (ca. 55);
– Transport des Grüngutes sowie der Weihnachtsbäume zu einer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage und dortige Aufbereitung/Verwertung des Grüngutes;
– Möglichkeit der (kostenlosen) Nutzung einer Fläche auf dem Gelände der UKEA Dachsenhausen zur Zwischenlagerung von Grüngut;
– Mengenspanne p. a.: ca. 3.300 Mg/a bis 4.300 Mg/a Grüngut.
Vgl. Punkt II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,
im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von Siedlungsabfall, Bioabfall oder Grüngut;
– Nutzungsnachweis/-e für die angebotene Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n.
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von mindestens 500 Mg Siedlungsabfall, Bioabfall oder Grüngut pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Kalenderjahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit jeweiliger Angabe der Mengen und der Leistungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen);
– Nutzungsnachweis/-e für die angebotene Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n über die gesamte Vertragslaufzeit. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Verpflichtungserklärung gemäß Landestariftreuegesetz – LTTG;
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.