23-0339 Vergabe Rettungsdienst - Durchführung der Leistung der Notfallrettung u. des Krankentransport über 5 Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0339 Vergabe Rettungsdienst

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wolfsburg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YD26VH1/de/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

23-0339 Vergabe Rettungsdienst - Durchführung der Leistung der Notfallrettung u. des Krankentransport über 5 Jahre

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0339 Vergabe Rettungsdienst
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um ein bereits laufendes Vergabeverfahren, das am 30. August 2023 im Amtsblatt S der EU unter der Bekanntmachungsnummer Nr. 2023/S 166-523892 veröffentlicht wurde u. mit dieser Bekanntmachung in den Stand zu Beginn des Verfahrens zurückversetzt wird. Die Bekanntmachung Nr. 2023/S 166-523892 wird vollständig durch diese Bekanntmachung ersetzt. Die ursprüngliche Auftragsbekanntmachung enthielt versehentlich von den Vergabeunterlagen abweichende Angaben, insbesondere zur Losaufteilung und zu den Bewertungskriterien. Die Auftraggeberin hat die Abweichungen in dieser Bekanntmachung korrigiert.

Die Vergabe erfolgt als soziale und andere besondere Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart eines offenen Verfahrens.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 - Notfallrettung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg für einen Zeitraum von fünf Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen im Umfang von jeweils 6 Monaten (Optionszeitraum 1 und 2) gegen eine pauschale jährliche Vergütung. Zusätzlich wirkt der Beauftragte auf Anforderung auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine einsatzabhängige Vergütung mit.

Die Beauftragten führen die Aufgabe nach Weisung der Stadt Wolfsburg als Verwaltungshelfer durch.

Der Beauftragte stellt zur Abdeckung des Bedarfs die Rettungsmittel inklusive Gerätschaften und medizinischer Ausstattung, sowie qualifiziertes nichtärztliches Rettungspersonal zur Besetzung der Rettungsmittel innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten zur Verfügung und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. § 10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der RTW vom Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen. Zusätzlich hält der Beauftragte je Los ein Reservefahrzeug vor. Bei Bedarf muss der Beauftragte das Reservefahrzeug einem anderen Leistungserbringer oder der Trägerin zur Verfügung stellen.

Die Gestellung der Rettungswache gem. § 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 8 NRettDG erfolgt durch die Auftraggeberin. Der Beauftragte entrichtet für die Nutzung der Rettungswache einen monatlichen Mietzins an die Auftraggeberin. Die Betriebskosten der Rettungswache trägt der Beauftragte selbst.

Die Vorhaltung im Los 1 umfasst im Grundbedarf:

• 1 RTW („RTW 1“) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 RTW („RTW 2“) Mo.-Fr. von 07:00 - 19:00 Uhr, samstags von 09:00 - 21:00 Uhr und sonn- und feiertags von 10:00 - 22:00 Uhr (84,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 RTW („RTW 3“) Mo.-Fr. von 08:00 - 20:00 Uhr (60,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 RTW („RTW 4“) Mo.-Fr. von 08:00 - 15:00 Uhr (35,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die RTW-Vorhaltung mit Leistungen der Notfallrettung im Umfang von insgesamt 2138 Jahresrettungsmittelstunden im Wege einer einseitigen Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem Beauftragten spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in Textform mitzuteilen.

Bei optionaler Erhöhung der RTW-Vorhaltung stellt sich der Vorhalteumfang wie folgt dar:

RTW-Vorhaltung bei optionaler Erweiterung (Los 1)

• 1 RTW („RTW 1“) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 RTW („RTW 2“) Mo.-Fr. von 07:00 - 21:00 Uhr, samstags von 09:00 - 21:00 Uhr und sonn- und feiertags von 9:00 - 21:00 Uhr (94,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 RTW („RTW 3“) Mo.-Fr. von 08:00 - 20:00 Uhr, samstags von 09:00 - 19:00 Uhr, sonnt- und feiertags von 11:00 - 21:00 Uhr (80,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 RTW („RTW 4“) Mo.-Fr. von 08:00 - 17:00 Uhr (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.).

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vorhalteumfangs besteht nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 01/03/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Beauftragungsvertrag durch einseitige Verlängerungsoption zweimal um jeweils 6 Monate, mithin bis zum 1. September 2029, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 1) bzw. längstens bis zum 1. März 2030, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 2) zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme des Optionszeitraums besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Die Trägerin ist berechtigt, in Los 1 die RTW-Vorhaltung mit Leistungen der Notfallrettung im Umfang von insgesamt 2138 Jahresrettungsmittelstunden zu erweitern. Zu den Einzelheiten siehe Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.

2) Zur Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.

3) Die Trägerin behält sich daher vor, die Vorgaben für Medikamente sowie die Ausstattung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs nach Ziff. 5.2.2 der Anlage Leistungsbeschreibung während des Beauftragungszeitraums bedarfsgerecht anzupassen und hierfür insbesondere die Anlage Vorhaltung an Medikamenten bzw. der Anlage Ampullarium KTW zu ändern.

4) Die Trägerin behält sich zur langfristigen Vereinheitlichung der in ihrem Rettungsdienstbereich eingesetzten Rettungsmittel im Hinblick auf die medizintechnische Ausstattung für Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen medizintechnischer Ausstattungsgegenstände vor, zusätzliche einheitliche Vorgaben für den Rettungsdienstbereich zu erstellen.

5) Die Trägerin ist berechtigt, im Falle einer festgestellten Bedarfsänderung z. B. aufgrund Änderungen des Einsatzaufkommens für Rettungsdienstleistungen im Bereich der Notfallrettung oder dem Bereich des qualifizierten Krankentransports die Vorhalte- und Betriebszeiten je Rettungswache / Betriebssitz unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl sowie den Standort der Rettungswache / Betriebssitz bedarfsgerecht neu festzusetzen. Diese Regelung gilt für Bedarfsänderungen infolge von Gesetzesänderungen entsprechend.

6) Die Trägerin ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wolfsburg. Intensivverlegungen sind auch über das Stadtgebiet Wolfsburg hinaus durchzuführen, dies einschließlich Fernfahrten.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 - qualifizierter Krankentransport

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg für einen Zeitraum von 5 Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen im Umfang von jeweils 6 Monaten (Optionszeitraum 1 u. 2) gegen eine pauschale jährliche Vergütung. Zusätzlich wirkt der Beauftragte auf Anforderung auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine einsatzabhängige Vergütung mit. Die Beauftragten führen die Aufgabe nach Weisung der Stadt Wolfsburg als Verwaltungshelfer durch.

Der Beauftragte stellt zur Abdeckung des Bedarfs die Rettungsmittel inklusive Gerätschaften und medizinischer Ausstattung, sowie qualifiziertes nichtärztliches Rettungspersonal zur Besetzung der Rettungsmittel innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten zur Verfügung und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. § 10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der RTW vom Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen.

Zusätzlich hält der Beauftragte je Los ein Reservefahrzeug vor. Bei Bedarf muss der Beauftragte das Reservefahrzeug einem anderen Leistungserbringer oder der Trägerin zur Verfügung stellen.

Der Beauftragte stellt einen geeigneten KTW-Standort zur Verfügung. Hinsichtlich des KTW-Standortes des Beauftragten im Los 2 wird eine Erreichbarkeit des Stadtzentrums der Stadt Wolfsburg (hier: Standort der Feuerwehr Wolfsburg, Dieselstraße 24, 38446 Wolfsburg) innerhalb von maximal 30 Minuten Fahrtzeit vorausgesetzt.

Die Vorhaltung im Los 2 umfasst im Grundbedarf:

• 1 KTW („KTW 1“) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 KTW („KTW 2“) Mo.-Fr. von 07:00 - 14:00 Uhr und samstags von 09:00 - 14:00 Uhr (40,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 KTW („KTW 3“) Mo.- Fr. von 07:00 - 16:00 Uhr (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 KTW („KTW 4“) Mo.- Fr. von 08:00 - 17:00 Uhr (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 KTW („KTW 5“) Mo. - Fr. von 10:00 – 19:00 Uhr (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.).

Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die KTW-Vorhaltung mit Leistungen des qualifizierten Krankentransports im Umfang von insgesamt 556 Jahresrettungsmittelstunden im Wege einer einseitigen Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem Beauftragten spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in Textform mitzuteilen.

Bei optionaler Erhöhung der KTW-Vorhaltung stellt sich der Vorhalteumfang wie folgt dar:

• 1 KTW („KTW 1“) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 KTW („KTW 2“) Mo.-Fr. von 07:00 - 13:00 Uhr und samstags von 09:00 - 15:00 Uhr (36,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 KTW („KTW 3“) Mo.- Fr. von 07:00 - 15:00 Uhr (40,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 KTW („KTW 4“) Mo.- Fr. von 07:00 - 17:00 Uhr (50,0 Rettungsmittelwochen-Std.)

• 1 KTW („KTW 5“) Mo. - Fr. von 07:00 – 19:00 Uhr (60,0 Rettungsmittelwochen-Std.).

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vorhalteumfangs besteht nicht.

Der Auftragnehmer stellt zur Abdeckung des geplanten und ungeplanten Mehrbedarfs auf Anforderung je Los ein zusätzliches Fahrzeug nebst personeller Besetzung zur Verfügung. Dabei kann bei Bedarf auf das Reservefahrzeug des Auftragnehmers oder auf ein Fahrzeug der Auftraggeberin zurückgegriffen werden. Für den ungeplanten Mehrbedarf muss das Fahrzeug nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle innerhalb von 90 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein. Die Anforderung für den geplanten Mehrbedarf erfolgt grundsätzlich mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 3 Tagen im Los 2 (KTW-Vorhaltung).

Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen nebst Anlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 01/03/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Beauftragungsvertrag durch einseitige Verlängerungsoption zweimal um jeweils 6 Monate, mithin bis zum 1. September 2029, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 1) bzw. längstens bis zum 1. März 2030, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 2) zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme des Optionszeitraums besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Die Trägerin ist berechtigt, in Los 2 die KTW-Vorhaltung mit Leistungen des qualifizierten Krankentransports im Umfang von insgesamt 556 Jahresrettungsmittelstunden zu erweitern. Zu den Einzelheiten siehe Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.

2) Zur Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.

3) Die Trägerin behält sich daher vor, die Vorgaben für Medikamente sowie die Ausstattung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs nach Ziff. 5.2.2 der Anlage Leistungsbeschreibung während des Beauftragungszeitraums bedarfsgerecht anzupassen und hierfür insbesondere die Anlage Vorhaltung an Medikamenten bzw. der Anlage Ampullarium KTW zu ändern.

4) Die Trägerin behält sich zur langfristigen Vereinheitlichung der in ihrem Rettungsdienstbereich eingesetzten Rettungsmittel im Hinblick auf die medizintechnische Ausstattung für Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen medizintechnischer Ausstattungsgegenstände vor, zusätzliche einheitliche Vorgaben für den Rettungsdienstbereich zu erstellen.

5) Die Trägerin ist berechtigt, im Falle einer festgestellten Bedarfsänderung z. B. aufgrund Änderungen des Einsatzaufkommens für Rettungsdienstleistungen im Bereich der Notfallrettung oder dem Bereich des qualifizierten Krankentransports die Vorhalte- und Betriebszeiten je Rettungswache / Betriebssitz unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl sowie den Standort der Rettungswache / Betriebssitz bedarfsgerecht neu festzusetzen. Diese Regelung gilt für Bedarfsänderungen infolge von Gesetzesänderungen entsprechend.

6) Die Trägerin ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wolfsburg. Krankentransporteinsätze sind auch über das Stadtgebiet hinaus durchzuführen, dies einschließlich Fernfahrten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;

- Berufs- oder Handelsregisterauszug* in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als 3 Monate) [* für Deutschland das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU];

- Hinweis: Die Auftraggeberin wird außerdem für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen.

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage einer sog. Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in Kopie

- Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist

- Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzliste über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Es gelten folgende Mindestanforderungen:

- Bei einem Angebot auf Los 1, muss die Referenz die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG betreffen,

- bei einem Angebot auf Los 2 muss die Referenz die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG und / oder Leistungen des qualifizierten Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 NRettDG betreffen,

- die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Vorhalteumfangs, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers in die Anlage Referenzliste anzugeben.

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Anforderungen an die Qualifikation des zur Besetzung der Rettungsmittel vorgesehenen Personals richten sich nach § 10 NRettDG, dem NotSanG sowie den weiteren Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung.

Nach Zuschlagserteilung sind vom Beauftragten je Los diejenigen Mitarbeiter namentlich, nebst Qualifikation und Angabe des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben, die er für den Einsatz im Regelrettungsdienst (einschließlich Ausfallreserve) einzusetzen beabsichtigt. Die Angabe muss spätestens 10 Tage vor Leistungsausführungsbeginn an die E-Mail-Adresse: erfolgen.

Der Beauftragte ist darüber hinaus verpflichtet, der Auftraggeberin auf Verlangen Qualifikationsnachweise des für den Einsatz vorgesehenen Personals nach Zuschlagserteilung vorzulegen (siehe Ziff. 5.3.4 der Anlage Leistungsbeschreibung).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein Zuschlagsverbot.

2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 5.000.000,- EUR gegen Personenschäden, 3.000.000,- EUR gegen Sachschäden und 100.000,- EUR gegen Vermögensschäden zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Trägerin auf Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder Versicherungsmaklers nachweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 166-523892
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Wolfsburg

Zentrale Vergabestelle

Rathaus A, Zimmer A905

Porschestraße 49

38440 Wolfsburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bitte beachten Sie die Hinweise zur Form der Angebotsabgabe in den Bewerbungsbedingungen, insbesondere auch bezüglich Dokumenten, die abweichend als eingescannte Version mit Originalunterschrift als pdf-Dokument einzureichen sind (siehe Anlage Auflistung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen).

2) Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Vertreter, siehe Bewerbungsbedingungen.

3) Zum rahmenvertraglichen Element der Beauftragung (geplanter und ungeplanter Mehrbedarf): Bezogen auf die Einzelabrufe für den ungeplanten und geplanten Mehrbedarf ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen bilden jedoch nicht den Schwerpunkt des Auftrags. Die Auftraggeberin hat in der Anlage Preisblatt die geschätzte Abrufmenge für die Gewichtung der Angebotspreise je Einsatzstunde für den ungeplanten und den geplanten Mehrbedarf zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotspreises (siehe Anlage Preisblatt) sowie eine Höchstabrufmenge definiert (siehe Leistungsbeschreibung und Anlage Einbindungsvereinbarung). Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf die Inanspruchnahme der Leistungen des geplanten und ungeplanten Mehrbedarfs durch die Auftraggeberin.

4) Die Auftraggeberin hat die Angebotsfrist auf 15 Tage bestimmt, da eine hinreichend begründete Dringlichkeit vorliegt, die die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Absatz 2 VgV unmöglich macht. Da die bestehenden Beauftragungsverträge zum 1. März 2024 enden, müssen die ausgeschriebenen Leistungen des Rettungsdienstes durch beauftragte Dritte zwingend zum Leistungsausführungsbeginn erbracht werden. Andernfalls ist die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nicht mehr gewährleistet. Dadurch drohen erhebliche Gefahren für die Rechtsgüter Leib und Leben der Bevölkerung. Um die ausgeschriebenen Leistungen rechtzeitig zum Leistungsausführungsbeginn erbringen zu können, benötigen die Leistungserbringer einen angemessenen Vorbereitungszeitraum. Eine Angebotsfrist, die über die von der Auftraggeberin bestimmten Angebotsfrist von 15 Tagen hinausgeht, würde zwingend zu einer Verkürzung dieses Vorbereitungszeitraums führen. Nach Einschätzung der Auftraggeberin wäre eine pünktliche Leistungserbringung zum 1. März 2024 bei einer Verkürzung des Vorbereitungszeitraums voraussichtlich nicht mehr realisierbar.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o. unter Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023

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