Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 400.G Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023090018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schuhmarkt 1
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 400.G Gebäudeautomation
Neubau Regionalschule Goethe in Parchim - Los 400.G Gebäudeautomation
Neubau Regionalschule Goethe Gneisenaustraße 2 19370 Parchim
Für das entstehende Schulgebäude ist eine Anlagen- und Raumautomation mit einer Konstantlichtsteuerung der Beleuchtung und Jalousiesteuerung, sowie einer raumweisen Regelung der Klassenzimmer mit Heiz- und Kühldecken vorgesehen. Hierzu ist das Gebäude einerseits mit zwei ISP-Schränken innerhalb der Technikzentralen für Lüftung und Heizung zur Steuerung der Anlagentechnik, als auch mit jeweils zwei modularen Raumautomations-controllern in den Elektro-Unterverteilern in jedem Geschoss auszustatten. Zur Aufschaltung der Feldgeräte außerhalb der Technikzentralen ist die Nutzung von KNX geplant und für die Integration der Beleuchtung DALI. Zusätzlich sind die Brandschutzklappen Teil des Brandmelderinges und sind über eine BACnet-Kopplung der Brandmeldezentrale in die Gebäudeautomation zu integrieren.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Wärmeübergabestation an das Fernwärmenetz der Stadt Parchim und das Gebäude selbst ist mit 8 Heizkreis für die Raumheizung und einem Heizkreis für die Lüftungsanlagen ausgestattet. Auf Grund der baulichen Anordnung des Gebäudes befindet sich in jedem Geschoss des Gebäudes ein Heizkreisverteiler.
Die Lüftung erfolgt über die fünf RLT-Anlagen im 3.OG des Gebäudes. Die Lüftungsanlagen sind je nach ihrer Nutzung mit einem KVS für die Küche, zwei Kreuzstromwärmetauschern für die WC-Räumlichkeiten und die Nebenräume und zwei Rotationswärmetauschern für die Lüftungsanlagen der Klassenzimmer versehen. Zur Luftqualitätsregelung sind die Klassenräume und alle anderen Räume mit dieser Anforderung (Mensa, Küche, etc.) mit Luftqualitätsfühlern ausgestattet. Zusätzlich sind die Klassenzimmer für die Konstantlichtsteuerung mit Helligkeitssenoren versehen. Die Belüftung der WC-Räume erfolgt über Klappen und Präsenzmelder.
Für die Kälteversorgung der Lüftungsanlagen und für die Kühlung der Klassenräume verfügt das Gebäude über seinen eigenen Kaltwassersatz, welcher sich auf dem Dach befindet.
06/23/65-02
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Siemens AG
Postanschrift: Industriestraße 15
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1ERKAQXB
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.