Konrad 1_Konrad 2 - Nivellement über Tage Konrad 2024, 2025 und 2026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/431623
Fax: +49 5171/431502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 1_Konrad 2 - Nivellement über Tage Konrad 2024, 2025 und 2026
Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein Gebiet von 34 km2 mit ca. 370 Festpunkten, wobei Wasserwege und eine Eisenbahnbrücke zu überqueren sind. Bei dem Präzisionsnivellement wird jede Strecke im Hin- und Rückweg gemessen. Um Senkungseinflüsse auf das Messergebnis zu minimieren werden die Messungen in möglichst kurzer Zeit erfasst. Die nächsten Messungen sollen im Rahmen einer Dienstleistung im April/Mai 2024, 2025 und 2026 durchgeführt werden.
Salzgitter, Bleckenstedt
Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein Gebiet von 34 km2 mit ca. 370 Festpunkten, wobei Wasserwege und eine Eisenbahnbrücke zu überqueren sind. Bei dem Präzisionsnivellement wird jede Strecke im Hin- und Rückweg gemessen. Um Senkungseinflüsse auf das Messergebnis zu minimieren werden die Messungen in möglichst kurzer Zeit erfasst. Die nächsten Messungen sollen im Rahmen einer Dienstleistung im April/Mai 2024, 2025 und 2026 durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister - nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB §123 und §124
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angbotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (mind. 5 Mio. € für Personenschäden und mind. 10 Mio. € für Sachschäden)
Eigenerklärung über Erfahrungen in der Ausführung von Feinnivellements
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.