GUV Untere Unstrut Helderbach - Vergabe kaufmännische und technische Dienstleistungen ab dem 01.03.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: GUV 274-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut / Helderbach
Postanschrift: Bahnhofstraße 28
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bewa-soemmerda.de/pn/gewaesserunterhaltung/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2823810/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Falko Steinert
E-Mail:
Telefon: +49 361659240
Fax: +49 3616592499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlich-rechtlicher Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

GUV Untere Unstrut Helderbach - Vergabe kaufmännische und technische Dienstleistungen ab dem 01.03.2024

Referenznummer der Bekanntmachung: GUV 274-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75100000 Dienstleistungen der Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen kaufmännische Dienstleistungen für die Vergabestelle sowie auf Anforderung technische Dienstleistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Hauptort der Ausführung:

Sömmerda, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Gewässerunterhaltungsverband „Untere Unstrut/Helderbach“ (Vergabestelle) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden. Ferner finden die Regelungen des Thüringer Wassergesetzes sowie des Wasserverbandsgesetzes des Bundes Anwendung.

Das Verbandsgebiet der Vergabestelle ist in § 2 Abs. 1 der Verbandssatzung definiert und umfasst 38 Städte und Gemeinden in Teilgebieten der Landkreise Sömmerda, Kyffhäuserkreis und Weimarer Land.

Der Sitz der Vergabestelle befindet sich in der Bahnhofstraße 28 in 99610 Sömmerda.

Die ausgeschriebenen kaufmännischen Dienstleistungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen (Teil B der Vergabeunterlagen) zu erbringen. Das erfordert eine leistungsfähige Software mit bestimmten Mindestanforderungen, welche sich aus der Anlage zu den Vertragsbedingungen ergeben. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich den Namen der Software und darüber hinaus anzugeben, dass die Software die in der Anlage zum Vertragsentwurf definierten Mindestanforderungen einhält. Es ist nicht erforderlich, dass der Bieter bereits bei Angebotsabgabe über die von ihm angegebene Software (mit den entsprechenden Mindestanforderungen) verfügt; der Bieter muss jedoch für diesen Fall verbindlich angegeben, dass er im Zuschlagsfalle die entsprechende Software umgehend implementiert, um in dem nachfolgend angegebenen Leistungszeitraum uneingeschränkt leistungsfähig zu sein. Alle Software-Kosten (insbesondere für etwaige Implementierung, Vorhaltung, Pflege, Lizenzgebühren, Bedienung) sind in das anzubietende monatliche Pauschalentgelt einzukalkulieren.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen kaufmännische Dienstleistungen für die Vergabestelle gemäß § 2 Absatz 1 der als Teil B der Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen sowie auf Anforderung technische Dienstleistungen gemäß § 2 Absatz 2 der Vertragsbedingungen.

Der Zeitraum der Leistungserbringung erstreckt sich auf den Zeitraum 01.03.2024 bis zum 31.12.2027.

Für die zu erbringenden Dienstleistungen sind – entsprechend der Regelungen in § 8 der Vertragsbedingungen – folgende Entgeltvereinbarungen vorgesehen:

- kaufmännische Dienstleistungen (§ 2 Abs. 1): monatliches Pauschalhonorar

- technische Dienstleistungen (§ 2 Abs. 2): Stundenhonorar

Die Vergabestelle geht hinsichtlich der technischen Dienstleistungen aufgrund bisheriger Erfahrungen von einem durchschnittlichen monatlichen Aufwand von 80 Dienstleistungsstunden aus. Dieser Wert findet auch zu Ermittlung eines Angebotswertungspreises Berücksichtigung.

Die Bieter/-innen haben somit im Angebotsformblatt verbindliche Angaben zu den jeweiligen Angebotspreisen (monatliches Pauschalhonorar sowie Stundensatz) zu machen.

Die Preise unterliegen im 3. und 4. Vertragsjahr der Anpassung gemäß § 9 der Vertragsbedingungen (Teil B der Vergabeunterlagen).

Nebenangebote und Änderungsvorschläge zum Vertragsentwurf sind nicht zugelassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis der Eignung erfolgt grundsätzlich durch Abgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD. Die Vergabestelle behält sich insoweit vor, die in der Eigenerklärung genannten Bestätigungen/Nachweise binnen angemessener Frist nachzufordern.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gelten folgende Mindestanforderungen:

a) Referenz:

In jedem Fall muss der/die Bieter/-in über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren kaufmännischen und technischen Dienstleistungen verfügen (eine geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Eine vergleichbare Dienstleistung aus den letzten 10 Jahren seit Angebotsabgabe (maßgeblich: Zeitraum der Leistungserbringung muss ganz oder teilweise in den Zehnjahreszeitraum fallen) unter Angabe der insofern im Angebotsformblatt geforderten Informationen. Eine Vergleichbarkeit in diesem Sinne ist dann anzunehmen, wenn die ausgeschriebene Leistung in Bezug auf die Dienstleistung dem Referenzauftrag soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Leistung zulässt.

b) TSM-Zertifizierung

Der/die Bieter/-in hat einen Nachweis über eine Zertifizierung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) des DGVW oder einen damit vergleichbaren Zertifizierungsnachweis zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.

c) Anforderungen an einzusetzende Software

Ferner sind – entsprechend der bereits unter Ziffer 4 enthaltenen Hinweise – im Angebotsformblatt Angaben zu der einzusetzenden kaufmännischen Software zu machen.

d) Niederlassung oder Büro im Verbandsgebiet

Liegt der Sitz des Bieters / der Bieterin nicht im Verbandsgebiet der Vergabestelle, hat sich der/die Bieter/-in im Falle der Auftragserteilung zu verpflichten, eine Niederlassung oder ein Büro im Verbandsgebiet zu unterhalten, um eine sachgerechte Vertragserfüllung zu gewährleisten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

im Laufe des Jahres 2027

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023

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