Leibniz-Gymnasium in Altdorf (3.BA) - Abbruch und Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2300
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldluststraße 1
Ort: Lauf a.d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9123-9506208
Fax: +49 9123-9508023
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leibniz-Gymnasium in Altdorf (3.BA) - Abbruch und Schadstoffsanierung
Verschiedene Baustellen- und Schutzeinrichtungen
Abbruch bzw. Rückbau und Entsorgung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verschiedene Baustellen- und Schutzeinrichtungen
Abbruch bzw. Rückbau und Entsorgung
Einbauten, Möblierungen, Tafeln, Schränke ca. 2.750 qm Abhangdecken Holz, GK, Metall
ca. 80 St Türen ca. 1.300 qm Blechdach mit Dachstuhl und Dämmung
ca. 1080 qm Sonnenschutz-, Verdunklungsanlagen ca. 50 qm Flachdachaufbau
ca. 580 qm Fenster
ca. 350 qm Fassadenbekleidung Vollständige Demontage der Gebäudetechnik
Schadstoffrückbau und Nachweis der entspr. Befähigung
ca. 350 qm Trockenbauwände, Vorsatzschalen ca. 3.800 qm KMF
ca. 680 qm Mauerwerks-, Klinkerwände ca. 1.700 qm Styropor
ca. 580 qm Klinkerriemchen, Fliesen ca. 30 St asbesthaltige Flanschdichtungen
ca. 3.250 qm Bodenbeläge, Fliesen, Estrich, Dämm. ca. 4 St asbesthaltige Türen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.