Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines Patientenportals sowie eines Patientenaufrufsystems
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Salzburger Leite 1
Ort: Neustadt a.d. Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 892370860
Fax: +49 89237086222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campus-nes.de/index.html
Postanschrift: Kurhausstraße 31
Ort: Bad Neustadt a.d. Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 892370860
Fax: +49 89237086222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://psychosomatik.campus-nes.de/index.html
Postanschrift: Müllroser Chaussee 7
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 892370860
Fax: +49 89237086222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumffo.de/
Postanschrift: Robert-Koch-Allee 9
Ort: Bad Berka
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 892370860
Fax: +49 89237086222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zentralklinik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines Patientenportals sowie eines Patientenaufrufsystems
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines Patientenportals sowie einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenaufrufsystems nebst Hardwarekomponenten und Serviceleistungen. Die Rahmenvereinbarungen werden jeweils gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen und der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung der einzelnen Auftraggeber anhand einer vorhabenspezifischen Projektierung (Einzelabruf).
Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen
Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben werden Rahmenvereinbarungen über
• die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen (Los 1) sowie
• die Bereitstellung und Implementierung eines Patientenaufrufsystems nebst Hardwarekomponenten und Serviceleistungen (Los 2)
ausgeschrieben.
Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens beabsichtigten die einzelnen Auftraggeber neben dem Einsatz von Eigenmitteln überwiegend die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen aus der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV in der Version 3 mit Stand vom 3. Mai 2021 („KHZG-
Förderrichtlinie“). Dazu wurden von den betreffenden Auftraggebern für den Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV entsprechende Fördermittel beantragt.
Das Beschaffungsvorhaben über die Bereitstellung eines Patientenportals nebst Serviceleistungen sowie die Bereitstellung eines Patientenaufrufsystems werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in den nachfolgend definierten Losen mit dem folgenden Leistungsumfang vergeben.
Im Einzelnen:
• Los 1: Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen sowie
• Los 2: Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenaufrufsystems nebst Hardwarekomponenten sowie Serviceleistungen.
Es ist beabsichtigt die Leistungen in den vorgenannten Losen zu vergeben. Dabei können Bieter nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 VgV für jedes einzelne Lose oder aber für mehrere Lose bzw. sämtliche Lose (Los 1 und Los 2) ein Hauptangebot abgeben.
Zu den vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers für Los 1 zählen u.a.:
• Bereitstellung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen,
• Integration und Implementierung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals und dabei insbesondere die Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen KIS,
• Schulungsleistungen,
• Unterstützungsleistungen im Sinne eines Projektmanagements sowie
• Betriebs- und Serviceleistungen.
Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Aufgaben- und Kriterienkatalog sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Auftraggeber sind berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihnen zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen
Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.
Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
(a) Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) pro Los nach folgenden Maßgaben vergeben:
(aa) Anzahl der Referenzen für Referenzprojekte und
Für Los 1 die
(bb) Anzahl der mit der/den Referenz(en) erfassten Krankenhausbetten.
Für Los 2 die
(bb) Anzahl der mit der/den Referenz(en) erfassten Funktionsstellen/Ambulanzen.
Details zum Wertungsvorgang sind in Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag“) enthalten.
(b) Die in den einzelnen Kategorien ermittelten Punktwerte bis zu jeweils 6 Punkten werden addiert, sodass insgesamt maximal 12 Punkte („Gesamtpunktzahl“) für jedes Los erreicht werden können. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird an erster Stelle gereiht. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit gleicher bzw. niedriger Gesamtpunktzahl werden absteigend auf den nachfolgenden Rangplätzen gereiht, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind.
(c) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.
Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientaufrufsystems nebst Hardwarekomponenten und Serviceleistungen
Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben werden Rahmenvereinbarungen über
• die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen (Los 1) sowie
• die Bereitstellung und Implementierung eines Patientenaufrufsystems nebst Hardwarekomponenten und Serviceleistungen (Los 2)
ausgeschrieben.
Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens beabsichtigten die einzelnen Auftraggeber neben dem Einsatz von Eigenmitteln überwiegend die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen aus der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV in der Version 3 mit Stand vom 3. Mai 2021 („KHZG-
Förderrichtlinie“). Dazu wurden von den betreffenden Auftraggebern für den Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV entsprechende Fördermittel beantragt.
Das Beschaffungsvorhaben über die Bereitstellung eines Patientenportals nebst Serviceleistungen sowie die Bereitstellung eines Patientenaufrufsystems werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in den nachfolgend definierten Losen mit dem folgenden Leistungsumfang vergeben.
Im Einzelnen:
• Los 1: Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen sowie
• Los 2: Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenaufrufsystems nebst Hardwarekomponenten sowie Serviceleistungen.
Es ist beabsichtigt die Leistungen in den vorgenannten Losen zu vergeben. Dabei können Bieter nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 VgV für jedes einzelne Lose oder aber für mehrere Lose bzw. sämtliche Lose (Los 1 und Los 2) ein Hauptangebot abgeben.
Zu den vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers für Los 2 zählen u.a.:
• Lieferung und Installation von:
- Check-In Terminals für Selfservice Check-In,
- Einfaches Check-In Gerät sowie
- Aufrufdisplay (Monitore) mit Media Box für den Wartebereich.
• Bereitstellung eines zentralen und mandantenfähigen Patientenaufrufsystem gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen,
• Integration und Implementierung eines zentralen und mandantenfähigen Patientenaufrufsystems und dabei insbesondere die Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen KIS sowie die Anbindung an das Patientenportal,
• Schulungsleistungen,
• Unterstützungsleistungen im Sinne eines Projektmanagements sowie
• Betriebs- und Serviceleistungen.
Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Aufgaben- und Kriterienkatalog sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Auftraggeber sind berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihnen zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen
Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.
Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
(a) Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) pro Los nach folgenden Maßgaben vergeben:
(aa) Anzahl der Referenzen für Referenzprojekte und
Für Los 1 die
(bb) Anzahl der mit der/den Referenz(en) erfassten Krankenhausbetten.
Für Los 2 die
(bb) Anzahl der mit der/den Referenz(en) erfassten Funktionsstellen/Ambulanzen.
Details zum Wertungsvorgang sind in Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag“) enthalten.
(b) Die in den einzelnen Kategorien ermittelten Punktwerte bis zu jeweils 6 Punkten werden addiert, sodass insgesamt maximal 12 Punkte („Gesamtpunktzahl“) für jedes Los erreicht werden können. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird an erster Stelle gereiht. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit gleicher bzw. niedriger Gesamtpunktzahl werden absteigend auf den nachfolgenden Rangplätzen gereiht, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind.
(c) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass
(a) im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt;
(d) alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass er
(a) die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Auftraggeber und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls die Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) die Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe)
Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG;
(7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen der Auftraggeber unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des
Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung;
(8) Erklärung über die vertrauliche Behandlung schutzwürdiger Informationen (Teil B der Vergabeunterlagen).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – nicht älter als 12 Monate – von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen):
(a) Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr und
(b) Erfassung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden wie
z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Krankenhausbetriebs oder Datenschutzverstöße
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Umsatz in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit Bereitstellung, Implementierung und Betrieb nebst Serviceleistungen von Software zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im klinischen Bereich in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von abgeschlossenen Referenzprojekten für Los 1 und Los 2, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. Anzugeben sind Referenzauftraggeber mit Ansprechpartner, Projektleiter beim Auftragnehmer,
Bettenanzahl, Benennung der angebundenen KIS-Systeme Inhalt und Zeitraum der Leistungserbringung sowie Projektvolumen in EUR (netto).
(a) Folgende Anforderungen müssen durch jede Referenz für Los 1 einzeln erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(aa) mindesten zwei Referenzprojekte,
(bb) Leistungen wurden im Zeitraum 30.06.2020 bis 01.07.2023 oder aktueller durch Inbetriebnahme abgeschlossen,
(cc) Auftraggeber ist ein Krankenhaus mit mehr als 250 stationären Krankenhausbetten sowie
(dd) Nachweis einer erfolgreichen Anbindung und Integration eines Patientenportals einschließlich integrierter oder angebundener Anwendungen weiterer Anbieter an ein KIS.
(b) Folgende leistungsspezifische Anforderung muss zusätzlich durch mindestens eine der angegebenen Referenzen für Los 1 erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(aa) Aufbau und Inbetriebnahme eines mandantenfähigen Patientenportals.
(c) Folgende Anforderungen müssen durch jede Referenz für Los 2 einzeln erfüllt werden
(Mindestanforderungen):
(aa) Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten,
(bb) Auftraggeber ist ein Krankenhaus mit mehr als 250 stationären Krankenhausbetten sowie
(cc) Nachweis einer erfolgreichen Anbindung und Integration eines Patientenaufrufsystems inklusive der erfolgreichen Anbindung und Integration an ein KIS.
(d) Folgende leistungsspezifische Anforderung muss zusätzlich durch mindestens eine der angegebenen Referenzen für Los 2 erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(aa) die erfolgreiche Anbindung und Integration eines Patientenaufrufsystems in einem Klinikverbund
(e) Folgende leistungsspezifische Anforderung muss zusätzlich durch mindestens eine der angegebenen Referenzen für Los 2 erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(aa) der erfolgreiche Einsatz des Patientenaufrufsystems in mindestens fünf Funktionsstellen/Ambulanzen des Auftraggebers.
(2) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und Vorlage einer Verpflichtungserklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie der Vorgaben der KHZG-Förderrichtlinie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB inTextform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html