Lieferung von 3 Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789 Referenznummer der Bekanntmachung: URG/02a/2023

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Uckermärkische Rettungsdienstgesellschaft mbH
Postanschrift: Franz-Wienholz-Straße 25a
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Martin Bildhauer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.urg-uckermark.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YUU6FCD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YUU6FCD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rettungsdienst

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 3 Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789

Referenznummer der Bekanntmachung: URG/02a/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34114110 Rettungswagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 3 Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 3 Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789 bestehend aus Basisfahrzeug und rettungstechnischem Auf- und Ausbau

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifierter Unternehmen für den Liefer und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" (FB 124 LD) vorzulegen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem jeweiligen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot vorzulegen:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach den §§123, 124 GWB sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach

ArbeitnehmerEntsendegesetz - AEntG sowie nach Mindestlohngesetz (MiLoG),

- Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,

- Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGBIII, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung),

- für den Fall, dass sich der Bieter - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular 236 "Verpflichtungserklärung" in Anlage zum Angebotsschreiben).

- Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), Formulare 5.3 und 5.4

2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:

- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,

- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),

- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO, - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und

Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1 der Auftragsbekanntmachung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegen:

- mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren für vergleichbare gelieferte Abfallsammelfahrzeuge innerhalb der EU und beleg durch Bildmaterial und durch die Benennung von Ansprechpartnern bei jeweiligem Auftraggeber. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt;

Auf gesonderten Verlangen der Vergabestelle:

- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/10/2023
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Gemäß § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YUU6FCD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung.

§ 160 lautet auszugsweise:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

[...].

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind". Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2023

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