Rahmenvertrag Parksensorik Referenznummer der Bekanntmachung: R 5394/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Lübeck Digital GmbH
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 451888-1425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunal gehaltenes Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Parksensorik

Referenznummer der Bekanntmachung: R 5394/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30237475 Elektrische Sensoren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Lübeck Digital GmbH ist ein führender Anbieter von digitalen Lösungen im Bereich der städtischen Infrastruktur. Als Teil ihrer kontinuierlichen Bemühungen, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, beabsichtigt das Unternehmen, innovative Parksensorprojekte zu realisieren. Durch die Installation von Parksensoren in der Stadt Lübeck soll ein effizientes Parkraummanagement ermöglicht werden, um Staus zu reduzieren, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Parkplatzsuche für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Auch der Einsatz in No Parking Areas zur Sicherung von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten ist vorgesehen.

-

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Lieferung und Wartung von ca. 5000 Parksensoren ohne vollständige Abnahmegarantie.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 975 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30237475 Elektrische Sensoren
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Lübeck Digital GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtwerke Lübeck Digital GmbH führt das Vergabeverfahren für die Lieferung und Wartung von insgesamt ca. 5.000 Parksensoren durch. Die Abnahmemenge von ca. 5.000 Sensoren streckt sich über den Gesamtzeitraum von 48 Monaten ohne vollständige Abnahmegarantie seitens der Stadtwerke Lübeck Digital GmbH. Der aktuellen Nachfragesituation zur Folge werden innerhalb der ersten 12 Monate nach Auftragsvergabe den Planungen nach ca. 400 bis 500 Sensoren abgenommen und verbaut.

-

Weitere Abrufe aus dem Rahmenvertrag werden im Bedarfsfall erfolgen und rechtzeitig angeküdigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erweiterte Betriebsdauer / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit/Verfügbarkeit / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Mobile-Applikationen / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Web-Applikationen / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Service-Applikationen / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Vandalismus sicher / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferumfang / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Schulungskosten / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gesamtkosten / Gewichtung: 45 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wir bitten zu beachten, dass die letzten Bieterfragen bis zum 01.08.2023 eingereicht werden können, um eine rechtzeitige und vollständige Beantwortung gewährleisten zu können.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 126-400968
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 99965016
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Parksensorik

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Smart City System Parking Solutions GmbH
Postanschrift: Schwabacher Straße 510c
Ort: Fürth
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 975 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Projekt Nr. R 5394/23

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY62N5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884-640
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2023

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