Austausch Netzwerkomponenten - Klinikum Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-017-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hochstraße 29
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AGKAMED GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 20118550
Fax: +49 2011855399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch Netzwerkomponenten - Klinikum Brandenburg
Für die Beschaffung der Netzwerktechnik im Universitätsklinikum Brandenburg werden LAN
Komponenten benötigt, welche die Migration in die bestehende Infrastruktur ohne
unverhältnismäßigen Mehraufwand sicherstellt und dadurch den laufenden Dienstbetrieb nicht
beeinträchtigt.
Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH Hochstraße 29 14770 Brandenburg an der Havel
Für die Beschaffung der Netzwerktechnik im Universitätsklinikum Brandenburg werden LAN
Komponenten benötigt, welche die Migration in die bestehende Infrastruktur ohne
unverhältnismäßigen Mehraufwand sicherstellt und dadurch den laufenden Dienstbetrieb nicht
beeinträchtigt. Dazu muss bei der neu zu beschaffenden Technik sichergestellt sein,
dass alle Funktionen der vorhandenen Infrastruktur gegeben sind. Die gesamte
LAN-Technik (VSP und ERS Switche) wird durch die vom Hersteller Extreme Network zur
Verfügung gestellten Management Plattform "Extreme Management Center" (XMC / XIQ-SE)
verwaltet. Beim Einsatz von Switchen eines anderen Herstellers ist die Beschaffung und
Implementierung einer separaten Management Plattform erforderlich, die aus
verwaltungsökonomischer Sicht unverhältnismäßig wäre.
Ungeachtet der technischen Machbarkeit entstehen durch den Einsatz von Technik
verschiedener Hersteller zusätzliche Kosten, wie z.B. die Beschaffung der zusätzlichen
Hardwareersatzvorhaltung. Das Universitätsklinikum hält je Produkttyp eine prozentuale Anzahl von
Switchen/Routern vor, um ein defektes Gerät mit einer Reaktionszeit von ca. 2 bis 3h innerhalb
der Rahmendienstzeit austauschen zu können. Des Weiteren wären bei den jeweiligen
Herstellern Wartungs-, Lizenz- und Supportverträge abzuschließen, wobei auch hier für die
erhöhte Ersatzvorhaltung und für die jeweilige Management Plattform zusätzliche Kosten
entstünden.
Darüber hinaus müssten die Dienstkräfte für die vom jeweiligen Netzwerkhersteller
eingesetzten Technologien, Betriebssysteme und Lösungsansätze kostenintensiv geschult
werden, die Dienstkräfte sind auf die Betriebssysteme VOSS (Extreme VSP) und BOSS
(Extreme ERS) geschult.
Benötigt wird eine Lösung, deren Architektur "Ende zu Ende" durchgängig realisiert ist und eine
Optimierung der Sicherheit gewährleistet. Die Lösung muss die Möglichkeit bieten,
eine Hypersegmentierung aufzubauen, um eine Schadensbegrenzung und eine laterale Ausbreitung
im Angriffsfall zu verhindern.
Im medizinischen Umfeld ist das Netzwerk nicht nur die Verbindung der Endgeräte untereinander,
sondern es ist Teil des medizinischen Prozesses geworden: das Netz modelliert die Strukturen
des Unternehmens, d.h. das Netzwerk wird in die Lage versetzt, auf die Identität einer Person und
Ihrer Rolle im Unternehmen (z.B. Arzt, Pflegekraft, Forscher) zu reagieren,
nicht nur auf Geräte (z.B. PCs, Drucker, Laborautomaten). Die Dualität aus Krankenhausbetrieb
einerseits und Lehre und Forschung in der Fakultät andererseits stellt höchste und gelegentlich
konkurrierende Ansprüche, die unter den gegebenen personellen und finanziellen
Rahmenbedingungen nur durch ein homogenes Hochleistungsnetzwerk zu erfüllen sind.
Dies erfordert bereits auf der Netzwerkebene nutzerbasierte Rechte, Sicherheitsprofile und
Bandbreitensteuerung. Die Digitalisierung der medizinischen Prozesse führt zu höherer Mobilität
(mobile Visite, mobile Bildgebungsgeräte), die eine einheitliche Sicht und Steuerung von WLAN-
und drahtgebundenen Endgeräten erfordert.
Das Datennetz wird im Universitätsklinikum kontinuierlich modernisiert und an die steigenden
Anforderungen angepasst, die sich aus der Digitalisierung der medizinischen Prozesse ergeben.
Diese Digitalisierung erhöht gleichzeitig die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den
Datenschutz im Netzwerkbereich: durchgängige Sichtbarkeit und Kontrolle aller Endgeräte
(mobil oder drahtgebunden) ist gefordert. Das lässt sich nur durch eine Single-Vendor-Strategie mit
einer einzigen Administrations-Komponente für das ganze Netzwerk erfüllen. Die Kontinuität und
Homogenität der etablierten Netzwerk-Prozesse darf nicht angetastet werden, da dies im
gegebenen personellen Rahmen Leistung und Verfügbarkeit der Netzwerk-Kommunikation schmälert.
Der Abruf der Artikel erfolgt sukzessive im Zeitraum September 2023 bis Dezember 2024
Bei der angebotenen Hardware handelt es sich ausschließlich um Neuware, originalverpackt,
für den deutschen Markt, original vom Hersteller, d.h. keine Renew-, keine
Remarketing-, keine (Grau)Importprodukte etc. Die angebotenen Komponenten müssen über die
für Deutschland vorgesehenen Vertriebswege des Herstellers stammen.
Die Produktion der Technik erfolgte unter Einhaltung der EU-Richtlinien WEEE und ROHS, eine
entsprechende Erklärung des Herstellers muss vorgelegt werden.
Pauschal pro Switch für Konfiguration
Pauschal pro Switch für Ausbau/Einbau/ggfs. neu patchen/Inbetriebnahme
Anfahrtspauschale pro Einsatz
KHZG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SPIE Information & Communication Services GmbH Buchungskreis LEWRON
Postanschrift: Teltowkanalstraße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3072383185
Fax: +49 3072383200
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y1BP236G9
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661779
Fax: +49 3318661652
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661779
Fax: +49 3318661652
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.