B 180 Verlegung bei Thalheim Referenznummer der Bekanntmachung: 010988-01-I03-01

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Nationale Identifikationsnummer: 140200
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Ort: Hainichen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.list.sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B 180 Verlegung bei Thalheim

Referenznummer der Bekanntmachung: 010988-01-I03-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

Erzgebirgskreis, 09380 Thalheim, Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA):

— Grundlagenermittlung (Lph.1) und Vorplanung (Lph. 2) sowie optional Entwurfsplanung (Lph. 3) und optional Genehmigungsplanung (Lph. 4);

— Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage (Anl.) 13.1 sowie den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung (LB) in den Vergabeunterlagen (VU).

Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 13
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 071-169226

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
06/04/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: VIC Planen und Beraten GmbH
Postanschrift: Ammonstraße 35
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (Eintrag 0,01 EUR), um die geschäftlichen Interessen der Unternehmen zu wahren und den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: trifft nicht zu
Ort: trifft nicht zu
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.smwa.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü. dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü. zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Ort: Hainichen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.list.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

Erzgebirgskreis, 09380 Thalheim, Deutschland

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): anteilig Leistungsphase 2 (Vorplanung); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit (iVm) HOAI Anlage (Anl) 13.1 sowie den Technischen Vertragsbedingungen (TVB)-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung.

Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 3
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: VIC Planen und Beraten GmbH
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im Zuge des iterativen Planungsfortschritts und der daraus resultierenden neuen Erkenntnissen wurden die zusätzlichen Leistungen a) Prüfung der Befahrbarkeit der Ortslage Thalheim in Verlängerung der außerörtlichen Ortsumgehung und b) BIM-Modellierung der vierten untersuchten Variante notwendig, um im Hinblick auf eine Variantenentscheidung und der zu veranschlagenden Kosten Sicherheit zu gewinnen. Dies kann in den weiteren Planungen, insbesondere unter Berücksichtigung eines bevorstehenden Genehmigungsverfahrens, eine entscheidende Rolle für den Verlauf eines solchen Verfahrens spielen.

Die Leistung "Prüfung der Befahrbarkeit der Ortslage Thalheim" wurde zudem notwendig, da entsprechende Hinweise von Ortskundigen gegeben wurden, welche im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit geäußert wurden und welche sich auf vorhandene Engstellen im innerörtlichen Bereich bezogen. Da diese Engstellen in Verlängerung der Neubautrasse für die Nutzbarkeit des neuen Streckenzuges relevant sind (Nutzbarkeit der Neubautrasse u.a. für Schwerverkehr), ergab sich ein entsprechender Prüfauftrag.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der Auftragnehmer hat Detailkenntnisse aus der bisherigen Bearbeitung und hat sich in das Untersuchungsgebiet eingearbeitet. Eine Trennung der im Nachtrag vereinbarten Leistung von den Leistungen des Hauptvertrages, ergäbe darüber hinaus eine zusätzliche Schnittstelle, damit enormen Koordinations- und Abstimmungsbedarf und stünde einer wirtschaftlichen Bearbeitung im Wege. Aufgrund des geringen Auftragswertes und im Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Kenntnissen des Auftragnehmers, wäre eine Vergabe als separater Auftrag unwirtschaftlich, vgl. auch Pkt. VII.2.1) dieser Bekanntmachung.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR

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