Stadtwerke Oranienburg GmbH - Lieferung und Montage von 2x 50/63 MVA (alternativ: 2x 63/80 MVA) Transformatoren einschließlich Abnahme, Kundenübergabe, Engineering und Dokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: 04511-23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Klagenfurter Str. 41
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Andrea Kempfe
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Oranienburg GmbH - Lieferung und Montage von 2x 50/63 MVA (alternativ: 2x 63/80 MVA) Transformatoren einschließlich Abnahme, Kundenübergabe, Engineering und Dokumentation
Die Stadtwerke Oranienburg GmbH ist die Betreiberin des Elektrizitätsverteilnetzes in Oranienburg.
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Gegenstand des Auftrages sind Lieferung, Aufstellung und Fertigmontage von:
- 2x 50/63 MVA Transformatoren,
- einschl. Abnahme, Kundenübergabe, Engineering und Dokumentation
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Alternativ zu den vorgenannten Transformatoren soll die Ausführung als Leistungstransformator 63/80 MVA als Option angeboten werden (Alternativposition).
16515 Oranienburg
Die Stadtwerke Oranienburg GmbH ist die Betreiberin des Elektrizitätsverteilnetzes in Oranienburg. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die E.DIS AG. Die Stadtwerke Oranienburg GmbH plant auf dem Grundstück 232 zwischen der Thaerstraße und der Straße An den Eichen in Oranienburg die Errichtung eines neuen 110/20kV-Umspannwerks.
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Für die Umsetzung der Maßnahme soll die Beauftragung der Lieferung und Montage der Transformatoren direkt durch die Stadtwerke Oranienburg erfolgen und im Zuge der Errichtung des Umspannwerkes dem ausführenden Generalunternehmen bauseits gestellt werden. Die Bauleistung ist für den Zeitraum 2024 bis zum 2. Quartal 2025 geplant und die Lieferung und Montage der Transformatoren soll entsprechend dem noch zu erstellenden Bauzeitenplan erfolgen.
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Die vorliegende Anfrage berücksichtigt die entsprechenden Erfordernisse zur Lieferung, Aufstellung und Fertigmontage von:
- 2x 50/63 MVA Transformatoren,
- einschl. Abnahme, Kundenübergabe, Engineering und Dokumentation
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Alternativ zu den vorgenannten Transformatoren soll die Ausführung als Leistungstransformator 63/80 MVA als Option angeboten werden (Alternativposition). Damit kommt nicht zwangsläufig die Grundposition zur Ausführung, sondern es kann auch die Alternativpositionen beauftragt werden. Die Auswahl der Leistung (Grund- oder Alternativposition) erfolgt durch den Auftraggeber beim Zuschlag.
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Liefertermin: 25 Monate ab Zuschlag, d. h. im Oktober/November 2025
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Zugelassen werden können nur Angebote, deren Transformatoren über eine Präqualifikation bzw. einen Nachweis über die Zulassung bei der E.ON AG/E.DIS AG besitzen. Der Nachweis der Konformität mit den technischen Vorgaben der E.ON/E.DIS ist zu erbringen.
Das Leistungsverzeichnis enthält einige Bedarfspositionen, vor allem aber eine Alternativposition. Alternativ zu den vorgenannten Transformatoren soll die Ausführung als Leistungstransformator 63/80 MVA als Option angeboten werden (Alternativposition). Damit kommt nicht zwangsläufig die Grundposition zur Ausführung, sondern es kann auch die Alternativpositionen beauftragt werden. Die Auswahl der Leistung (Grund- oder Alternativposition) erfolgt durch den Auftraggeber vor der eigentlichen Wertung und damit vor dem Zuschlag.
Angebote, die den notwendigen Liefertermin (25 Monate nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich Oktober/November 2025) nicht einhalten können, können nicht angenommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung (Inhaber, Gesellschaftsstruktur, Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens, Angaben zur eventuellen Konzernzugehörigkeiten)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, nicht älter als 3 Monate am Ende der Angebotsfrist
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage V bei den Vergabeunterlagen im Vergabeportal)
- Eigenerklärung nach der Sanktionsverordnung (5. Sanktionspaket gegen Russland) (Anlage VII bei den Vergabeunterlagen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
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Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Ausweis des Umsatzes im Bereich der mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten (Vergleichbar sind die Lieferung und Monate von Transformatoren für Elektrizitätsversorgungsnetze).
- Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung abzugeben
- Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (selbst gefertigt)
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (selbst gefertigt)
- Aufstellung Fachpersonal, Hochspannungstechnik, Mittelspannungstechnik, Erdungs- und Blitzschutz (selbst gefertigt)
- Aufstellung Fachpersonal für Gebäudetechnik (Schaltanlagen etc.) (selbst gefertigt)
- Nachweis über Qualitätsmanagementsystem
- SCC-Zertifikat über Sicherheitsmanagement-System
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Mindestens drei Referenzen im Bereich vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren (Lieferung und Montage von Transformatoren mit 50 - 100 MVA inkl. erforderlicher Logistik zu Transport inkl. erforderlicher Genehmigungen).
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Aus den Referenzen müssen folgende Angaben zu entnehmen sein:
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum
- Gegenstand der Leistungserbringung (kurze Beschreibung)
- Ort der Leistungserbringung
- Ansprechpartner des Auftraggebers
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- Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Es können nur Angebote gewertet werden, die im genannten Liefertermin (25 Monate nach Zuschlag, voraussichtlich Oktober/November 2025) einhalten können.
Sicherheiten (Anzahlungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften)
Einzelheiten gemäß Auftragsunterlagen
Gemäß Auftragsunterlagen
Es wird keine besondere Rechtsform verlangt, sofern im Auftragsfall die gesamtschuldnerische Haftung als vereinbart gilt und ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren benannt wird.
Verlangt wird der Abschluss der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage VIII bei den Vergabeunterlagen im Vergabeportal)
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Ohne Anwesenheit von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ62M6
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB