Altpapierentsorgung für die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2252

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Stiftsweg 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 304073-1771
Fax: +49 304073-1788
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.berlin.de/vergabeplattform
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Altpapierentsorgung für die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG

Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2252
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511400 Altpapiersammlung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Vergabe umfasst Dienstleistungen der Altpapierentsorgung für die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG.

.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entleerung von Containern (Pappe, Papier, Kartonagen), 1.100 Liter, ca. 2.990 St

Entleerung von Containern (Pappe, Papier, Kartonagen), 660 Liter, ca. 370 St

Entleerung von Containern (Pappe, Papier, Kartonagen), 240 Liter, ca. 470 St

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.

2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:

- Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis),

- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin;

- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer;

Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.

Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:

a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.

b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.

c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] Euro bei Personenschäden, [Betrag gelöscht] Euro bei Sachschäden, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Schlüsselverlust. Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von 10 Mio. zur Verfügung stehen. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.

4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).

5) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der Leistungsart Altpapierentsorgung oder vergleichbare Leistungen (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).

Für die geforderten Angaben der Punkte 4) und 5) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 5) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Umsatz für Altpapierentsorgung oder vergleichbare Leistungen in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

Für die geforderten Angaben des Punktes 6) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.

7) Referenzliste für über ähnliche Leistungen (Altpapierentsorgung ) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2020 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden mit folgenden Angaben:

- Auftraggeber (Name und Adresse),

- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,

- Bezeichnung des Referenzprojektes,

- Beschreibung der Art der Leistung,

- Beschreibung des Leistungsumfanges,

- Zahl der Ø eingesetzten Arbeitnehmer,

- Auftragssumme (brutto),

- Ausführungszeitraum (von/bis).

Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen.

Für die geforderten Angaben des Punktes 7) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 6) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 5 Arbeitskräften in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022.

zu 7) Als Mindestforderung gilt eine vergleichbare ohne Einschränkungen auftragsgemäß ausgeführte Referenz für Altpapierentsorgung mit einer Gesamtbetreuung von mindestens 2.500 Wohnungen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

ausschließlich digital über die Vergabeplattform Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.

.

2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.

.

3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.

.

4)Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.

.

5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.

.

Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.

.

Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!

.

Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2023