Generalsan. histor. Rathaus Forchheim - G 13.1 Holzfenster DIN18355 Verglasungsarbeiten DIN 18365 Referenznummer der Bekanntmachung: 425.23-6.63.20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkenfelderstraße 2-4
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9191714289
Fax: +49 9191714285
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsan. histor. Rathaus Forchheim - G 13.1 Holzfenster DIN18355 Verglasungsarbeiten DIN 18365
Generalsan. histor. Rathaus Forchheim - G 13.1 Holzfenster DIN18355 Verglasungsarbeiten DIN 18365
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
MASSNAHMENÜBERSICHT:
G 13.1 Holzfenster DIN 18355 und Verglasungsarbeiten DIN 18361
Für die Generalsanierung historisches Rathaus Forchheim werden für die verschiedenen Nutzungseinheiten folgende Fensterbauarbeiten benötigt:
- Ausbau und Entsorgung von Holzfenstern 43 Stück
Lieferung und Montage von
- Fensterbauarbeiten 69 Stück
- Fensterbauarbeiten mit Brandschutzanforderung G30 11 Stück
- Fensterbauarbeiten mit Brandschutzanforderung F30 14 Stück
Geschosse: EG, 1.OG u. 2.OG
Submissionstermin: 09.10.2023 9:00 Uhr
Ausführungsbeginn: 12 Werktage nach Aufforderung, voraus. November 2023
Fertigstellung: 30. KW 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragserfüllungsbürgschaft 5% der Auftragssumme
Mängelansprüchebürgschaft 3% der Summe der Abschlagszahlungen
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.