Lieferung eines TSF-W inkl. Beladung und einer PFPN für die Feuerwehr Laaber Gemeinde Pilsach
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 12
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Pilsach, Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt Herr Josef Meier
E-Mail:
Telefon: +49 91812912105
Fax: +49 91812912150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pilsach.de/hp1/Startseite.htm
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines TSF-W inkl. Beladung und einer PFPN für die Feuerwehr Laaber Gemeinde Pilsach
Lieferung eines TSF-W mit Beladung und einer PFPN. Das Fahrzeug muss gemäß DIN 14530-17, DIN 1846, DIN 14502 1-3 sowie der bayerischen Förderrichtlinie entsprechen. Die Ausschreibung ist auf 4 Fachlose in Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3 Beladung und Los 4 PFPN aufgeteilt. Aufgrund der Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau ist Los 1 und 2 zusammen von einem Anbieter anzubieten.
Lieferung eines Fahrgestells für den Aufbau ein TSF-W und Betrieb als Sonder Kfz in der Feuerwehr geeignet
Pilsach
Lieferung eines Fahrgestell gemäß dem Leistungsverzeichnis geeignet zum Aufbau als TSF-W gemäß DIN EN 1846-1-3; DIN 14530-17; DIN 14502 1-3 sowie allen in den Leistungsverzeichnis gennanten Normen.
Los 1 und Los 2 müssen aufgrund der Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau zusammen angeboten werden
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbau als TSF-W auf das im Los 1 ausgeschriebene Fahrgestell
Pilsach
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbau zum Betrieb als TSF-W nach den Normen DIN 14530-17, DIN EN 1846, DIN 14502 1-3, sowie allen in den Leistungsverzeichnis gennanten Normen.
Los 1 und Los 2 müssen aufgrund der Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau zusammen angeboten werden
Lieferung einer Beladung für ein TSF-W
Pilsach
Lieferung der im Los 3 Beladung ausgeschriebenen Feuerwehrtechnischen Ausrüstung gemäß Mindestausrüstungsliste TSF-W und örtlich taktischer Zusatzbeladung.
Lieferung einer PFPN 10/1000
Pilsach
Lieferung einer PFPN für ein TSF-W gemäß der Norm DIN EN 14466 sowie der Förderrichtlinie
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt
Elektronischer Tresor Personen mit Verifizierungscode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606; 91511 Ansbach
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-0
Fax: +49 98153-1456
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift: Postfach 606; 91511 Ansbach
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-0
Fax: +49 98153-1456
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Postfach 606; 91511 Ansbach
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/