Marktorientierte Beschaffung ökologischer elektrischer Energie der Stadt Memmingen von 2024 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 03323/56/2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8331850623
Fax: +49 8331850620
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktorientierte Beschaffung ökologischer elektrischer Energie der Stadt Memmingen von 2024 - 2026
Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer Energie zur Versorgung von insgesamt 537 Lieferstellen (davon 21 leistungsgemessene Lieferstellen) mit ca. 10,1 GWh Strom pro Jahr. Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate (01.01.2027 - 31.12.2027) verlängert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt die Stadt Memmingen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 (Verlängerung optional für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027) einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie an den nachfolgend benannten Abnahmestellen (vgl. Lieferstellenübersicht) während des Lieferjahres 2024 bis 2026 (2027).
Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
In der Lieferstellenübersicht ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Entnahmestellen dargestellt. Es handelt sich um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a.
Die angegebenen Werte stellen lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme des Auftraggebers während des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes dar. Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den folgenden Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Abnahmestellen in den einzelnen Losen zu rechnen:
Das Los umfasst somit insgesamt 537 Lieferstellen mit ca. 10,1 GWh Strom pro Jahr. Aufgeteilt in 516 nicht leistungsgemessene Lieferstellen und 21 leistungsgemessenen Lieferstellen. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr für die obenstehende Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Entnahmestellen der Stadt Memmingen werden im Folgenden so wiedergegeben, wie sie von dem Netzbetreiber bzw. über den aktuellen Energieversorger über dessen Jahresrechnungen übergeben wurden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption: 01.01.2027 bis 31.12.2027.
Widerspricht weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer dem jeweils anderen Vertragspartner in schriftlicher Form (nur per Post) der Verlängerungsoption bis zum 28.02.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit. Soweit der Verlängerungsoption fristgerecht widersprochen wird, endet der Vertrag zum 31.12.2026, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ),
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (grundsätzlich 2 Kalendertage in diesem Verfahren) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist (grundsätzlich 2 Kalendertage in diesem Verfahren) vorzulegen.
Angabe des Jahresumsatzes. Der Mindestjahresumsatz beträgt 600.000,- €.
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall in Höhe von 5 Mio. Euro pro Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Vorhandensein eines aktuellen Bonitätsnachweises durch eine externe Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 3 Monate ab Tag des Angebotseingangs) mit Bonitätsindex "sehr geringes bis unterdurchschnittliches Ausfallrisiko" bzw. mit Bonitätskennzahl "sehr gut/ausgezeichnet". Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist (grundsätzlich 2 Kalendertage in diesem Verfahren) eine Bonitätsauskunft vorzulegen.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist (grundsätzlich 2 Kalendertage in diesem Verfahren) vorzulegen.
Angabe des Jahresumsatzes. Der Mindestjahresumsatz beträgt 600.000,- €.
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.