RRX Düsseldorf PFA 2.0 - Planung Lph 3+4, Option Lph 6+7 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39223
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RRX Düsseldorf PFA 2.0 - Planung Lph 3+4, Option Lph 6+7
Duisburg
RRX Düsseldorf PFA 2.0, OP Verkehrsanlagen, Lph 3+4, Option Lph 6+7; OP Ingenieurbauwerke Lph 3+4, Option Lph 6+7; Tragwerksplanung Lph 3+4, Option Lph 6; Technische Ausrüstung (Förderanlagen und Starkstromanlagen) Lph 3+4, Option Lph 6+7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RRX Düsseldorf PFA 2.0 - Planung Lph 3+4, Option Lph 6+7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
RRX Düsseldorf PFA 2.0, OP Verkehrsanlagen, Lph 3+4, Option Lph 6+7; OP Ingenieurbauwerke Lph 3+4, Option Lph 6+7; Tragwerksplanung Lph 3+4, Option Lph 6; Technische Ausrüstung (Förderanlagen und Starkstromanlagen) Lph 3+4, Option Lph 6+7
Die hier vorliegende Vertragsänderung beinhaltet den Nachtrag 21 des AN und umfasst die Anpassung der Randbedingungen
und Planung
Bisherige Vertragsänderungen:
- Optionen wurden teilweise gezogen
- Nachtrag 01: Einrechnung Soll-Gleiselage Bestandsgleise
- Nachtrag 02 bis Nachtrag 10
- Nachtrag 11: Ermittlung und Festlegung von Grundlagen für eine Grundwasserströmungsberechnung für das Krbw Reisholz
- Nachtrag 12: Erstellung von EMV-Lageplänen für die Planfeststellung
- Nachtrag 13: Transformation der Stadtmodell-Daten in das DB-REF-System
- Nachtrag 14: Nachrechnung SÜ BAB A46 für Anpralllasten
- Nachtrag 15: Variantenuntersuchung für die Streckenentwässerung
- Nachtrag 16: Ertüchtigung bahnlinke Stützwand Benrath km 28,67-29,00
- Nachtrag 17: Optimierung der Güterbahnhofsgleise 8-11 Reisholz
- Nachtrag 20: Anpassungen i.Z.m. neuen Anforderungen aus CDE
- Nachtrag 18: Wiederholte EP Entwässerung
(MKA 21_21)
Schüßler-Plan ist gemäß des Hauptvertrages (HV) damit beauftragt, die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und
Genehmigungsplanung) des oben genannten Vorhabens durchzuführen. Laut Hauptvertrag hat Schüßler-Plan Fiktiventwürfe und
Ablöseberechnungen gemäß EKrG zu erstellen.
Demnach ist Schüßler-Plan der Ersteller der Dateien, die aufgrund der neuen Erkenntnisse angepasst werden müssen. Es ist
nicht sinnvoll und zielführend einen neuen AN einzubinden, da der neue AN sich in die Planung von Schüßler-Plan einarbeiten
müsste. Dies wäre mit einem enormen Zeitaufwand verbunden. Außerdem würden durch die Einbringung weiterer AN
Synergieeffekte einer einheitlichen Leistungserbringung verloren gehen.
Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2
Gültig ab: 18.04.2016
Ein Wechsel des AN würde zu einer zeitlichen Verzögerung führen, da der neue AN sich zunächst in die Planung einarbeiten
müsste. Die Einarbeitung in die Planung wäre eine Wiederholungsleitung und würde somit zu einem Finanzierungsrisiko
führen.