Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode Referenznummer der Bekanntmachung: LEADER 4-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Rückert-Str. 14-18
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
In Thüringen gibt es insgesamt 15 LEADER-Regionen, die den gesamten
ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine Regionale Aktionsgruppe
(RAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und
Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der
Fördermittel entscheiden.
Die Vergabestelle der Arbeitsgruppe IV (Arbeits- und Wirtschaftsförderung) des
Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt in einem vierten
Vergabeverfahren im Auftrag des TMIL die Durchführung der Vergabe des
Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. auf der
Grundlage des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und
dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).
Die Gebietskulisse umfasst dabei den Landkreis Hildburghausen sowie den
Landkreis Sonneberg.
Die hier abgeforderte Leistung beinhaltet die Durchführung des LEADERRegionalmanagements
einschließlich der Betreibung und Leitung der regionalen
Geschäftsstelle für die lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Hildburghausen-
Sonneberg. Das LEADER-Regionalmanagement soll die RAG im
Leistungszeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie
(RES) unterstützen sowie Projektträger bei der Qualifizierung ihrer Projektideen
und Fördermittelanträge unterstützen und die Betreibung sowie Leitung der
Geschäftsstelle der RAG übernehmen.
Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale
Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung,
Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das LEADER-Regionalmanagement
ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen
Projekten und damit für die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit
verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen des
LEADER-Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation,
Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und
Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden.
Das LEADER-Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen
Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern.
Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese
auf der Grundlage der RES aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für
die Region. Das LEADER-Regionalmanagement organisiert den
Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das LEADERRegionalmanagement
führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring
und Evaluierungen durch.
Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADERRegionen
in Thüringen und bundesweit und fungiert als Schnittstelle zwischen
Projektträgern, RAG und der öffentlichen Verwaltung (Kommunen,
Bewilligungsbehörden, Ministerien).
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region
Hildburghausen-Sonneberg kann auf der Website der RAG eingesehen und
heruntergeladen werden (www.rag-hildburghausen-sonneberg.de).
Frühestens ab 01.09.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 2 Jahre.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens ab 01.09.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode
Postanschrift: Weimarische Straße 29b
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und
2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit
nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf
einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.