Lieferung und Montage von interaktiven Tafelsystemen in Bauteil A der IGS Wörth
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von interaktiven Tafelsystemen in Bauteil A der IGS Wörth
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von interaktiven Tafelsystemen in Bauteil A der Integrierten Gesamtschule (IGS) Wörth am Rhein im Zuge der Sanierung und Umbauarbeiten der Bestandsgebäude (Bauteil A und B).
Forststraße 1 a in 76744 Wörth am Rhein
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Lieferung und Montage von interaktiven Tafelsystemen in Bauteil A der Integrierten Gesamtschule (IGS) in Wörth am Rhein im Zuge der Sanierung und Umbauarbeiten der Bestandsgebäude (Bauteil A und B). Die Leistung beinhaltet folgende Arbeiten:
- Realisierung der Auftragsbesprechung
- Abstimmung und Koordination der Leistungen mit anderen Gewerken
- Lieferung der interaktiven Tafeln, einschließlich der Zubehörteile, frei Verwendungsstelle
- Montage der interaktiven Tafeln, inklusive Montagematerial
- Installation und Inbetriebnahme der interaktiven Tafeln
- Durchführung der Abnahme und Übergabe des betriebsfertigen Systems
- Abtransport und Entsorgung des Verpackungsmaterials
- Besenreinigung der Räume
- fachgerechte Einweisung der Fachlehrer
- Erstellung der Revisionsunterlagen
Mit der Leistung ist spätestens 15 Kalendertage nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen. Nach Auftragserteilung und vor Ausführungsbeginn ist ein Erstgespräch mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Die Leistung ist spätestens 40 Kalendertage nach Ausführungsbeginn abnahmereif fertig zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die hier beschriebene Leistung wurde bereits im vergangenen Jahr als Offenes Verfahren ausgeschrieben. Der Auftrag wurde damals auf das wirtschaftlichste Angebot vergeben. Ungünstigerweise wurde die Bestellung im vergangenen Monat gekündigt. Es erfolgte bis dato keine Lieferung und Montage von interaktiven Tafelsystemen. Da der Gebäudeteil A nach den rheinland-pfälzischen Pfingstferien in Betrieb genommen werden soll und die Unterrichtsräume bis dahin eingerichtet werden müssen, um einen reibungslosen Schulbetrieb zu ermöglichen, ist die Einhaltung der Mindestfrist von 35 bzw. von 30 Kalendertagen, wenn die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert wird, vorliegend nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage von interaktiven Tafelsystemen in Bauteil A der IGS Wörth
Postanschrift: Richmodstraße 6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).