Betrieb Kindertagesstätte im Gebäude Ostendallee in Hildesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2778
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 2
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
E-Mail:
Telefon: +49 5121-3011704
Fax: +49 5121-301951707
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-hildesheim.de/rathaus-verwaltung/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Kindertagesstätte im Gebäude Ostendallee in Hildesheim
Für den Betrieb einer viergruppigen Kindertagesstätte im Quartier Ostend in Hildesheim wird ein Träger gesucht. In der Kindertagesstätte, die die Stadt Hildesheim ab 01.10.2024 in ihrer Bedarfsplanung führt (geplanter Zeitpunkt der Baufertigstellung), sollen insgesamt 83 Kinder betreut werden. Die neue Kindertagesstätte soll vom Träger unmittelbar nach Baufertigstellung, spätestens zum 01.01.2025, in Betrieb genommen werden.
Ostendallee 23 31135 Hildesheim
Für den Betrieb einer neuen Kindertagesstätte im Quartier Ostend in Hildesheim wird ein Träger gesucht. In der Kindertagesstätte sollen insgesamt 83 Kinder, in einer Krippen-, zwei Kindergarten- und einer integrativen Kindergartengruppe betreut werden.
Nach Ablauf der Festlaufzeit (25 Jahre) gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, solange nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende kündigt. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, nicht jedoch zu einem Zeitpunkt vor Ablauf etwaiger gesetzlicher Kündigungsfristen des Kita-Personals.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Darüber hinaus werden auftragsbezogene Angaben/ Bescheinigungen gefordert.
Die Nachweise/ Angaben/ Bescheinigungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierung, d.h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
1.) Registereintragung: Erklärung über die Eintragung im Berufsregister oder vergleichbare Erklärung.
2.) Träger der freien Jugendhilfe: Erklärung und Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
3.) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden.
4.) Bewerbergemeinschaftserklärung über die gesamtschuldnerische Haftung nebst Angabe des bevollmächtigten Vertreters (Vordruck 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft).
5.) Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
6.) Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung über mindestens drei Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.
7.) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung, dass der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
8.) Erklärung bzgl. Insolvenzverfahren und Liquidation: Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
9.) Mindestentgelterklärung: Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden (hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG; Vordruck).
10.) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Vordruck).
zu 6.) siehe o.g. Mindestanforderungen
11.) Angaben zu Arbeitskräften: Vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels wird vom Bewerber/Bieter erwartet, dass er qualitative Aussagen zu einem Personalkonzept auf der Grundlage des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Nds. KiTaG) und der entsprechenden Anforderungen der Praxis ausführt. Dazu gehören Ausführungen einer trägerspezifischen Personalgewinnungsstrategie, zu einem trägerspezifischen Fortbildungskonzept sowie zu den vom Träger geplanten Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten der Mitarbeiter*innen.
12.) Qualifikation und Berufserfahrung des Leitungspersonals (Leitung und Stellvertretung): Der Bewerber/Bieter erklärt, dass das noch auszuwählende Leitungspersonal, mindestens über folgende Ausbildungsvoraussetzungen verfügt:
- Abschluss als staatlich anerkannter Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagoge*in oder
- Abschluss als staatlich anerkannter Kindheitspädagoge*in oder
- ein vom Landesjugendamt als gleichwertig anerkannter Studienabschluss
und
- mindestens zweijährige pädagogische Berufserfahrung in Kindertagesstätten.
Alternative Ausbildungsvoraussetzung:
- abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in
- mindestens dreijährige Erfahrung als Kita-Leitung oder stellvertretende Kita-Leitung und
- vorhandene Zusatzqualifikationen im Hinblick auf die Führungsaufgabe wie z.B. "Geprüfte/r Sozialwirt*in für Management und Leitung" oder "Fachwirt*in für Kindertageseinrichtungen" oder vergleichbare Qualifikation
13.) Verwaltungseinheit: Um seitens der Stadt Hildesheim kurzfristig auf Anfragen des örtlichen Jugendhilfeträgers oder anderen statistischen Anforderungen reagieren und entsprechende Informationen von den Trägern erhalten zu können, muss eine gut erreichbare Verwaltungseinheit mit kontinuierlichen Ansprechpartnern vorausgesetzt werden. Auch Eltern benötigen ggfs. kurzfristig die Möglichkeit, den Träger oder die Verwaltung des Trägers ansprechen zu können. Erklärung und Ausführungen, dass der Bewerber/Bieter über eine gut erreichbare Verwaltungseinheit mit kontinuierlichen Ansprechpartnern für verfügt.
14.) Angaben zur Ausbildung am Lernort Praxis: Erklärung, dass sich der Bewerber/Bieter insbesondere zur Ausbildung am Lernort Praxis für regionsansässige Ausbildungsinstitutionen zur Erlangung eines üblichen berufsspezifischen Abschlusses nach § 4 Nds. KiTaG verpflichtet.
15.) Referenzen: Die enormen Anforderungen an die Arbeit der Kindertagesstätten sowie die geplante Größe der Einrichtung machen es erforderlich, dass der Träger der neuen Kindertagesstätte bereits mindestens eine Krippen- und eine Kindergartengruppe betrieben hat bzw. aktuell betreibt. Die benannte/n Referenz/en muss/müssen aus den 5 zurückliegenden Jahren stammen; bei aktuellen/laufenden Betriebsführungen muss mindestens eine Laufzeit von 12 Monaten vorliegen. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben: Auftraggeber, Art und Ort der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum.
16.) Angaben zum Nachunternehmereinsatz (Vordruck 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen).
zu 15.) siehe o.g. Mindestanforderungen
- Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
- Qualifikationen für Leitungspersonal (Leitung und Stellvertretung)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDKYG
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland